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Motion Fraktion GLP (Jan Flückiger, GLP): Governance in der Stadt Bern (II): Wahl der Verwaltungsräte von Betrieben mit städtischer Mehrheitsbeteiligung (eingereicht 19.11.09)

Durch die Vertretung von Gemeinderäten in Verwaltungsräten der stadteigenen Betriebe (insbesondere ewb, BERNMOBIL und StaBe) entstehen Interessenskonflikte und Führungsprobleme. Der Gemeinderat ist häufig gleichzeitig in der Rolle des Kunden, des Kontrollorgans und der Oberaufsicht. (Manchmal sogar auch noch Projektleiter.)

Bei Versagen oder Führungsmängeln im Verwaltungsrat eines ausgelagerten Betriebes gibt es einen Interessens- bzw. Gewissenkonflikt. Der Gemeinderat müsste das Gremium rügen bzw. auswechseln, in dem er selber sitzt. Zudem werden gewisse Verwaltungsräte vom Stadtrat und gewisse vom Gemeinderat gewählt.

Damit es eine saubere Aufgabenteilung gibt, müssen die stadteigenen Betriebe wie folgt organisiert sein:

-  Geschäftsleitung (eingesetzt vom Verwaltungsrat), trägt operative Verantwortung

-  Verwaltungsrat (gewählt vom Gemeinderat), trägt strategische Verantwortung

-  Gemeinderat (gewählt vom Volk, kontrolliert vom Stadtrat), trägt politische Verantwortung

-  Stadtrat (gewählt vom Volk), vertritt die Interessen der Besitzer, also der Bevölkerung

Auf diese Weise entstehen eine klare Aufgabenteilung und klare Verantwortlichkeiten:

Der Verwaltungsrat muss seinen Einfluss auf die Geschäftsleitung sicherstellen, die er im Notfall auswechseln kann.

Der Gemeinderat wählt den Verwaltungsrat und kontrolliert die Ausübung der politischen und betriebswirtschaftlichen Aufträge, die in der Eignerstrategie festgehalten sind. Er hat Weisungskompetenz und kann den Verwaltungsrat im Falle von Nicht-Erreichen der Ziele zurechtweisen oder absetzen.

Der Stadtrat muss die Eignerstrategie (siehe Motion Fraktion GLP [Jan Flückiger, GLP]: Governance in der Stadt Bern [I]: Eignerstrategien von Betrieben mit städtischer Mehrheitsbeteiligung) verabschieden und stellt so sicher, dass die Interessen der Stadt und der Bevölkerung wahrgenommen werden. Wenn der Gemeinderat seine politische Kontrollfunktion gegenüber des Verwaltungsrates nicht genügend wahrnimmt, kann der Stadtrat via Motionen nachhelfen.

Dies hat folgende Konsequenzen (=Forderungen der Motion) für Betriebe mit städtischer Mehrheitsbeteiligung (insbesondere ewb, BERNMOBIL und StaBe):

1.  Die Verwaltungsräte müssen vom Gemeinderat gewählt werden und es dürfen keine Gemeinderäte in den Verwaltungsräten sitzen.

2.  Es bestehen klare Anforderungsprofile an die Verwaltungsratsmitglieder, welche dem Stadtrat bekannt sein müssen.

3.  Die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder geschieht in einem transparenten Verfahren, der Stadtrat muss den Prozess kontrollieren können.

4.  Falls die Ziele der Eignerstrategie nicht erreicht werden bzw. die Aufträge nicht wahrgenommen werden, muss der Gemeinderat Weisungen erlassen können, die für den Verwaltungsrat verbindlich sind (das ist in den Reglementen der ausgelagerten Betriebe festzuhalten). In gravierenden Fällen oder beim wiederholten Nicht-Erreichen der Ziele, muss der Verwaltungsrat abgesetzt werden.

5.  Die Eignerstrategie muss klar definierte Ziele enthalten und durch den Stadtrat abgesegnet werden.

 

Bern, 19. November 2009

Motion Fraktion GLP (Jan Flückiger, GLP), Michael Köpfli, Tanja Sollberger, Kathrin Bertschy, Kurt Hirsbrunner, Vinzenz Bartlome, Thomas M. Bürki, Thomas Begert, Martin Schneider

 

Rathaus
Rathausplatz 2
3011 Bern


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Linie 12 bis Haltestelle Rathaus.