Unter dem Motto – Diese Suppe löffeln wir gemeinsam aus – veranstaltete die Schweizer Tafel letzten Donners- tag, am 19. November 2009, den 6. Suppentag auf dem Bärenplatz. Es handelt sich um eine nationale Spendenaktion mit namhaften Sponsoren, an der Spitzenköche kostenlos Suppe kochen, welche von prominenten Persönlichkeiten geschöpft wird und die Besuchenden mit einer Spende die Schweizer Tafel bei der Verteilung von überschüssigen Lebensmitteln an soziale Institutionen und bedürftige Menschen unterstützen.
„Essen – verteilen statt wegwerfen“, wie es die Veranstalter selber nennen, ist eine löbliche Aktion. Sauer stösst uns aber auf, dass dabei Einweggeschirr verwendet und weggeworfen wird, weil offensichtlich auf die Verwendung von Mehrweggeschirr verzichtet wurde.
Das neue Abfallreglement ist seit Mai 2007 in Kraft. Seither gilt für alle bewilligungspflichtigen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund die Pflicht zur Verwendung von Mehrweg- und Pfandgeschirr. Ess- und Trinkwaren werden in Gebinden gegen Pfand verkauft, damit Teller, Besteck und Becher zurückgebracht werden. Eine Regelung, welche von allen anderen Veranstaltern befolgt wird und Abfallmenge und Reinigungsaufwand massiv reduziert.
Vor dem Hintergrund des besagten Anlasses stellen wir uns die Frage, wie es zu erklären ist, dass die Veranstalter auf Mehrweggeschirr verzichten.
Wir bitten den Gemeinderat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Zur Bewilligung von Veranstaltungen ist bis 4 Wochen vor der Veranstaltung der Gewerbepolizei ein Abfallkonzept einzureichen. Wurde dieses Konzept für die oben erwähnte Veranstaltung fristgemäss eingereicht?
2. Sieht das eingereichte Konzept die Verwendung von Mehrweggeschirr und Pfand vor? Wurde von den Veranstaltern ein begründetes Ausnahmegesuch gestellt?
3. Wer genehmigt das von den Veranstaltern einzureichende Abfallkonzept?
4. Wurde das Konzept auch in vorliegenden Fall genehmigt? Mit welcher Begründung wurde eine Ausnahme bewilligt und von wem?
5. Wie viele Ausnahmen bezüglich der Einhaltung der Mehrweggeschirrpflicht wurden im letzten Jahr erteilt?
Zur Umsetzung dieser Pflichten wie der Mehrweggeschirrpflicht an Veranstaltungen gehören in der Regel auch Kontrollen und Sanktionen.
6. Werden die Veranstaltungen bezüglich Mehrweggeschirrpflicht kontrolliert, wenn ja vom wem und wie oft?
7. Falls keine Kontrollen stattfinden, warum nicht?
8. Wie oft finden Fehlverhalten in der Mehrweggeschirrpflicht statt und werden dafür Bussen ausgesprochen?
9. Falls keine Bussen ausgesprochen werden, wie lautet die Begründung?
Durch das neue Abfallreglement entstand zusätzlicher Aufwand für die Gewerbepolizei. Hierfür hat sie 2008 eine 50%-Stelle „Mehrweg“ neu realisiert.
10. Welche Aufgaben übernimmt diese Stelle?
11. Wie hat diese Stelle zu einer Veränderung der Situation beigetragen und wie gut kann sie den zusätzlichen Aufwand abdecken?
Wir danken dem Gemeinderat für die Beantwortung der obenstehenden Fragen.
Bern, 26. November 2009
Interpellation Fraktion GLP (Kathrin Bertschy, GLP), Jan Flückiger, Michael Köpfli, Daniel Klauser, Rania Bahnan Büechi, Barbara Streit-Stettler, Martin Trachsel, Tania Espinoza, Peter Künzler, Susanne Elsener, Daniela Lutz-Beck, Manuel C. Widmer, Natalie Imboden, Hasim Sancar, Aline Trede, Cristina Anliker-Mansour, Rolf Zbinden, Luzius Theiler, Regula Fischer, Stéphanie Penher, Jeannette Glauser, Rahel Ruch, Lea Bill