Der „Sozialbericht 2008 - Armut im Kanton Bern: Zahlen, Fakten und Analysen“ stellt fest: „Ein Drittel der sozialhilfebeziehenden Personen im erwerbsfähigen Alter im Kanton Bern ist erwerbstätig, davon 42% sogar Vollzeit... Trotz Leistungen der Sozialversicherungen (Erwerbsersatzleistungen von der Arbeitslosenversicherung; Taggelder bei Mutterschaft, Krankheit, Unfall oder Militär; Renteneinkommen – Anmerkung Autor) sind immer noch über 11 Prozent der Haushalte arm oder armutsgefährdet und auf kantonale Sozialleistungen oder private Unterstützung angewiesen.“
Demnach sind 33% der Sozialhilfebeziehenden Working Poor. 14% der Sozialhilfebeziehenden arbeiten sogar 100%. 11% der Haushalte können als Working-Poor-Haushalte bezeichnet werden.
Diese Zahlen deuten auf eine massive Belastung der Sozialhilfe durch die Wirtschaft hin: Mitarbeitende arbeiten 100% und sind gleichzeitig auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen, weil ihr Erwerbseinkommen nicht über der Grenze der in den SKOS-Richtlinien verbindlich festgelegten Armutsgrenze liegt. Indem die Unternehmen nicht existenzsichernde Löhne bezahlen, verursachen sie nicht nur immense Kosten bei der Sozialhilfe, sondern auch beachtliche Ausfälle bei den Steuern. Diese indirekten Wirtschaftssubventionen können als Missbrauch der Sozialhilfe betrachtet werden. Diese Situation ist äusserst schädlich auch für die Wirtschaft, weil sich dadurch Unternehmen, welche keine existenzsichernden Löhne bezahlen, ungerechtfertigte Konkurrenzvorteile verschaffen.
Der Gemeinderat wird diesbezüglich beauftragt, folgende Aktivitäten und Massnahmen zu prüfen:
1. Bei den Unternehmen, welche nicht existenzsichernde Löhne zahlen, ist mit allem Nachdruck darauf hinzuwirken, dass diese Situation verändert wird. Dazu sollen auch Berechnungen angestellt werden, in welchem Umfang sie die Sozialhilfe belasten.
2. Unternehmen, welche massiv zusätzliche Kosten bei der Sozialhilfe verursachen, sollen öffentlich gemacht werden.
3. Diese Unternehmen sind konsequent von der öffentlichen Vergabe auszuschliessen. Falls nötig ist die Verordnung über das Beschaffungswesen (VBW) entsprechend anzupassen und der notwendige Überprüfungsauftrag zu erteilen.
4. Sämtliche Stellen der Wirtschaftsförderung sind zu beauftragen, keine Leistungen für solche Unternehmen zu erbringen. Insbesondere ist beim Kanton darauf hinzuwirken, dass Steuerbegünstigungen aufgehoben werden.
5. Mit welchen weiteren Massnahmen soll die Belastung der Sozialhilfe durch Unternehmen auf ein Minimum eingedämmt werden?
Bern 26. Februar 2009
Postulat SP/JUSO (Ruedi Keller, SP): Miriam Schwarz, Rithy Chheng, Andreas Flückiger, Leyla Gül, Stefan Jordi, Corinne Mathieu, Annette Lehmann, Hasim Sönmez, Nicola von Greyerz, Rolf Schuler, Ursula Marti, Beat Zobrist, Thomas Göttin, Giovanna Battagliero