Die unten stehenden Anträge sind im Interesse der Klarheit und Kürze ausformuliert. Die Antragstellenden reichen sie dennoch als allgemeine Anregung ein, um dem gemäss Art. 82 einzusetzenden vorberatenden Gremium (voraussichtlich die AK) die Möglichkeit offen zu lassen, dem Stadtrat andere Formulierungen, Eingliederung unter andere Artikel des GRSR oder die Ablehnung einzelner Anträge vorzuschlagen.
Art 50: Gang der Beratung
Umformulierung von Art. 50 Abs. 1
Das Präsidium des Stadtrats … Übrigen Mitgliedern des Stadtrats (wie bisher). Auf Antrag des Stadtrats kann diese Reihenfolge geändert werden. Nach Abschluss der Debatte im Stadtrat erhält der Gemeinderat das Wort. Wortmeldungen aus dem Stadtrat nach den Voten der Gemeinderatsmitglieder sind in Form einer kurzen Erklärung zu halten. Die Gemeinderatsmitglieder erhalten anschliessend die Gelegenheit für eine Replik, respektive zur Beantwortung von Sachfragen.
Kommentar: Diese Neuformulierung kodifiziert eine seit langer Zeit bestehende Praxis des Stadtrats. Eine Festlegung dieser Praxis im GSSR wird beantragt, da in der letzten Zeit zunehmend Verletzungen vorgekommen sind.
Ergänzung von Art. 53 Verhandlungsordnung Abs. 9 (neu)
Die Redezeit für eine kurz begründete Erklärung gemäss Art. 63 Abs. 4, eine Zusatzfrage gemäss Art. 65 Abs. 2 oder eine kurze Erklärung gemäss Art. 50 Abs. 1 beträgt eine Minute.
Kommentar: Dieser Artikel regelt eine im Reglement bisher offen gelassene Frage, die von verschiedenen SR-Präsidien in der Vergangenheit unterschiedlich gehandhabt wurde. In Bezug auf die Redezeit nach Abschluss der Debatte präzisiert sie den neu formulierten Art. 50 Abs 1.
Ergänzung von Art. 57 Schluss der Beratung Abs. 3 (neu)
Nach den Fraktionserklärungen und den Erstvoten der nichtfraktionsgebundenen Stadtratsmitglieder zu einem Geschäft kann der SR mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden sofortige Abstimmung beschliessen. Vorbehalten bleiben die Voten der Mitglieder des Gemeinderats.
Kommentar: Dieser Artikel bezweckt bei bewusstem Auffüllen der Rednerliste, um die Behandlungszeit eines Geschäfts im SR zu verlängern (Filibustertaktik), eine Eingriffsmöglichkeit des Parlaments zu schaffen. Um dem Minderheitenschutz angemessen Rechnung zu tragen, wird im Unterschied zu Art. 57 Abs. 2 ein qualifiziertes Mehr verlangt. Im durch diese Neuregelung angesprochenen Art. 51 Abs. 4 wird bereits auf Art. 57 verwiesen. Eine Anpassung von Art. 51 dürfte sich somit erübrigen.
Ergänzung Art. 58 Abs. 2 Bst. c (neu)
c. der Gegenstand des Vorstosses in der laufenden Legislaturperiode schon einmal beraten wurde und der Sachverhalt sich in der Zwischenzeit nicht geändert hat.
Kommentar: Neuer Absatz analog zu Art. 61 Abs. 3 Bst. b der Geschäftsordnung für den Grossen Rat. In der Praxis des Grossen Rates besitzt dieser Artikel offenbar durchaus Wirkung und kommt etwa mal zur Anwendung. Seine Anwendung bedingt unter Umständen Nachprüfungen durch das Ratssekretariat. Angesichts der beträchtlichen Belastungen des Ratsbetriebs durch mehrfaches Einreichen von Geschäften rechtfertigt sich aber der Aufwand für solche Nachprüfungen.
Neufassung von Art. 22 Finanzdelegation
1 Die Finanzdelegation besteht aus je drei Mitgliedern der Sachkommissionen und trifft sich unter der Leitung des Präsidiums des Stadtrats mindestens zwei Mal jährlich. Das Präsidium des Stadtrats stimmt nicht mit.
2 Der Stadtrat wählt jährlich jeweils bis spätestens Mitte Februar auf Vorschlag der Sachkommissionen die Präsidentin oder den Präsidenten, die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten und die Mitglieder der Finanzdelegation. Der Vorsitz wechselt jährlich.
3 Die Sachkommissionen nehmen im Rahmen ihrer Nominationsberatung angemessen Rücksicht auf die Vertretung der Fraktionen Rücksicht gemäss Artikel 11 Absatz 4.
Kommentar: Die ersten Erfahrungen mit dem neuen Instrument haben gezeigt, dass die gewählte Lösung des Vorsitzes (nichtstimmendes Stadtratspräsidium) sich nicht bewährt. In Absprache mit dem Kommissionssekretär wird folgende Neuregelung vorgeschlagen.
Bern, 4. Februar 2010
Interfraktioneller Antrag GFL/EVP, SP/JUSO, GLP, BDP/CVP (Peter Künzler, GFL/Kurt Hirsbrunner, BDP/Giovanna Battagliero, SP/Michael Köpfli, GLP)