Skip to content
Schrift klein Schrift normal Schrift gross Notfaelle Stadtplan Jobs Adressen
Sie sind hier: bern.ch > Stadtrat > Sitzungen > Sitzungen > Sitzungen > Parlamentarische Initiative Fraktion GLP (Michael Köpfli, GLP): Gesunde Finanzen für die kommenden Generationen. Die Stadt Bern braucht eine Schuldenbremse! (eingereicht 11.3.10)

Parlamentarische Initiative Fraktion GLP (Michael Köpfli, GLP): Gesunde Finanzen für die kommenden Generationen. Die Stadt Bern braucht eine Schuldenbremse! (eingereicht 11.3.10)

Der Stadtkasse drohen in den kommenden Jahren neue Bilanzfehlbeträge, ein viel zu tiefer Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen und damit eine empfindliche Neuverschuldung. Diese Entwicklung muss unbedingt verhindert werden, da wir in der Verantwortung stehen, den kommenden Generationen einen gesunden Staatshaushalt und keine Schuldenberge zu hinterlassen.

Für den Stadtrat ist es kaum möglich, erst im Rahmen des Budgetprozesses effektiv in die Entwicklung der Stadtfinanzen einzugreifen und für nachhaltig gesunde Finanzen zu sorgen. Zudem sollte das Parlament im Idealfall primär die Leitplanken vorgeben, nach welchen Regierung und Verwaltung ihr Budget erstellen sollen und nicht selbst an einzelnen Budgetposten herumschrauben.

Die wichtigste finanzpolitische Leitplanke ist die Verhinderung einer dauerhaften Neuverschuldung. Diese parlamentarische Initiative verlangt deshalb eine Schuldenbremse für die Stadt Bern, wie sie Bund und Kanton bereits kennen. Aufgrund der engen Verflechtung der Stadt mit dem Kanton macht es Sinn, wenn sich die Stadt Bern dabei möglichst nahe an den Richtlinien des Kantons orientiert.

Die Stadt Bern soll sowohl eine Schuldenbremse für die laufende Rechnung wie auch für die Investitionsrechnung einführen. Es sollte gewährleistet sein, dass in der laufenden Rechnung grundsätzlich keine Defizite entstehen. Andererseits ist es wichtig, dass die Stadt Bern ihre Nettoinvestitionen mittelfristig zu 100% mit eigenen Mitteln finanziert, da ein geringerer Selbstfinanzierungsgrad zwangsläufig zu einer Neuverschuldung führt. Mittelfristig deshalb, weil es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten möglich sein muss, Investitionen auch mit einem Selbstfinanzierungsgrad von unter 100% zu tätigen. Die vorgesehene Schuldenbremse gibt der Stadt den notwendigen Spielraum, da die Möglichkeit besteht, eine kurzfristig zu tiefe Selbstfinanzierung im Rahmen des integrierten Aufgaben- und Finanzplans zu kompensieren.

In absoluten Ausnahmefällen wie einer schweren wirtschaftlichen Krise soll die Schuldenbremse von drei Fünfteln des Stadtrates zudem zwischenzeitlich ausser Kraft gesetzt werden können. Ausserdem kommt die Schuldenbremse nur dann zur Anwendung, wenn der Bruttoverschuldungsanteil der Stadt höher als 100% ist und damit nicht als gut bezeichnet werden kann.[1]

Diese parlamentarische Initiative verlangt, dass den Berner Stimmberechtigten folgende Ergänzung der Gemeindeordnung vorzulegen ist:

 

Art.135c   Schuldenbremse für die laufende Rechnung

1 Das Produktegruppen-Budget darf keinen Aufwandüberschuss ausweisen.

2 Ein Aufwandüberschuss im Jahresbericht wird dem Produktegruppen-Budget des übernächsten Jahres belastet, soweit er nicht durch Eigenkapital gedeckt ist.

3 Der Stadtrat kann bei der Verabschiedung des Produktegruppen-Budgets von Absatz 1 abweichen, wenn mindestens drei Fünftel seiner Mitglieder es beschliessen. Bei der Genehmigung des Jahresberichts ist Absatz 2 im Umfang des im Produktegruppenbudget beschlossenen Aufwandüberschusses nicht anwendbar. Der Fehlbetrag ist innert vier Jahren abzutragen.

4 Der Stadtrat kann bei der Genehmigung des Jahresberichts von Absatz 2 in einem festzulegenden Umfang abweichen, wenn mindestens drei Fünftel seiner Mitglieder es beschliessen. Der daraus entstehende Fehlbetrag ist innert vier Jahren abzutragen.

 

Art. 135d   Schuldenbremse für die Investitionsrechnung

1 Der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen hat mittelfristig mindestens 100 Prozent zu betragen.

2 Ein Selbstfinanzierungsrad der Nettoinvestitionen unter 100 Prozent im Produktegruppen-Budget ist im integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) zu kompensieren.

3 Ein Finanzierungsfehlbetrag im Jahresbericht ist im Produktegruppen-Budget des übernächsten Jahres und der drei daran anschliessenden Jahre zu kompensieren.

4 Der Stadtrat kann die Frist für die Kompensation des Finanzierungsfehlbetrags auf acht Jahre verlängern oder auf die Kompensation ganz verzichten, wenn mindestens drei Fünftel seiner Mitglieder es beschliessen.

5 Die Absätze 1 bis 4 gelangen zur Anwendung, wenn der Bruttoverschuldungsanteil (Bruttoschulden in Prozenten des Finanzertrags) über 100% beträgt. Massgebend ist der Bruttoverschuldungsanteil des jüngsten Jahresberichts.

 

Bern, 11. März 2010

Parlamentarische Initiative Fraktion GLP (Michael Köpfli, GLP), Claude Grosjean, Tanja Sollberger, Dolores Dana, Mario Imhof, Claudia Meier, Hans Peter Aeberhard, Bernhard Eicher, Dannie Jost, Ueli Haudenschild, Beat Gubser, Kurt Hirsbrunner, Vinzenz Bartlome, Jimy Hofer, Kathrin Bertschy, Thomas M. Bürki, Béatrice Wertli, Henri-Charles Beuchat, Edith Leibundgut, Martin Schneider, Vania Kohli, Manfred Blaser, Thomas Weil, Rudolf Friedli, Peter Wasserfallen, Ueli Jaisli, Robert Meyer, Jan Flückiger, Erich J. Hess, Philippe Müller, Pascal Rub, Thomas Begert, Simon Glauser

 


[1] Gemäss eigener Definition des Gemeinderates ist ein Bruttoverschuldungsanteil von über 100% als „mittel“ zu bewerten und einer von über 200% als „kritisch“ (vgl. Produktegruppen-Budget 2010, Seite 572)

Rathaus
Rathausplatz 2
3011 Bern


Öffnungszeiten:

Die Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich. Sie können die Sitzungen von der Besuchertribüne aus mitverfolgen.

Besucherinnen und Besucher mit Mobilitätsbehinderung melden sich bei der Garderobe.

Anfahrt:

Linie 12 bis Haltestelle Rathaus.