Der Gemeinderat wird beauftragt folgende Massnahmen zu ergreifen:
1. Er schafft die rechtlichen Grundlagen für eine Videoüberwachung vom Ausgang Gästesektor Stade de Suisse bis zur S-Bahn-Haltestelle Wankdorf.
2. Die Videoüberwachung darf nur zeitlich begrenzt, vor und im Nachgang zu einer Grossveranstaltung im Stade des Suisse, erfolgen.
3. Er erarbeitet eine Kreditvorlage für die Umsetzung und legt diese dem Stadtrat vor, wenn sie nicht in seinem Kompetenzbereicht liegt.
Ziel
Mit dieser und weiteren Massnahmen sollen die Sicherheitskosten reduziert werden. Mobile Überwachung ist kostenintensiver und die Qualität ist mangelhaft
Begründung
Am runden Tisch ist man sich über Sinn und Zweck sowie die Einführung dieser Massnahme einig. Die geforderte Überwachung wurde dort bejaht. Zur Beweissicherung sind Videoaufnahmen ein erprobtes und bewährtes Instrument. Eine lückenlose Überwachung des Fan-Zuges von und zu dem Stadion ist nur mit einer fest installierten Videovorrichtung möglich. Im Stadion selber und im Bahnhof wird Videoüberwachung zur Sicherheitsprävention bereits eingesetzt.
Begründung der Dringlichkeit
Damit die Kreditvorlage budgetiert werden kann, muss die Motion dringend behandelt werden. Die Stadt Bern hat bevorstehende Grossanlässe welche die geforderten Massnahmen brauchen um potenzielle Schäden für die Stadt Bern abzuwenden.
Bern, 11. März 2010
Motion (Henri-Charles Beuchat CVP/Claude Grosjean GLP/Dolores Dana, FDP), Tanja Sollberger, Jan Flückiger, Ueli Haudenschild, Mario Imhof, Béatrice Wertli, Edith Leibundgut, Martin Schneider
Die Dringlichkeit wird vom Büro des Stadtrats abgelehnt.