Am 18. März 2010 hat der Stadtrat den Vorstoss „Sofortiger Marschhalt bei der Reorganisation von VBG, DOK und TOJ!“ in den Punkten 1, 3, 4, 6 und 7 als Motion überwiesen.
Gemäss Gemeinderat und Stadtkanzlei haben sämtliche Punkte dieser überwiesenen Motion nur den Charakter einer Richtlinie. Dies ist insbesondere beim überwiesenen Punkt 4 („…für die Befriedigung dieser Bedürfnisse Leistungsverträge auszuschreiben. Ausnahmen von diesem Vorgehen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.“) äusserst fragwürdig.
Dies weil der Stadtrat gemäss GO über „bedeutende Ausgaben“ entscheidet. Für die damaligen Motionäre und aktuellen Interpellanten muss das auch den Entscheid mit einschliessen, ob und wie „bedeutende Ausgaben“ auszuschreiben sind.
Die Interpellanten bitten den Gemeinderat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Legt der Gemeinderat bei Leistungsverträgen die GO-Vorgabe, dass der Stadtrat über
„bedeutende Ausgaben“ zu entscheiden hat, so aus, dass der Stadtrat die vom Gemeinderat verhandelten Verträge nur durchzuwinken hat, das Parlament zum Verfahren, welches zu diesen Leistungsverträgen führt aber nichts zu sagen hat?
2. Ist der Gemeinderat bereit, sämtliche überwiesenen Punkte der Motion „Sofortiger
Marschhalt bei der Reorganisation von VBG, DOK und TOJ!“ gemäss ihrem Wortlaut umzusetzen, auch wenn diesen gemäss Gemeinderat nur Richtliniencharakter zukommt?
3. Wenn Nein, welche nicht und warum nicht?
Bern, 20. Mai 2010
Interfraktionelle Kleine Anfrage GLP, FDP (Michael Köpfli, GLP/Pascal Rub, FDP), Tanja Sollberger, Kathrin Bertschy, Peter Ammann, Claude Grosjean, Bernhard Eicher, Dolores Dana, Jacqueline Gafner Wasem, Christoph Zimmerli