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Aufgaben des Stadtrats

Das Stadtberner Parlament setzt Recht, entscheidet über das Budget und weitere bedeutende Ausgaben, beaufsichtigt den Gemeinderat und die Verwaltung und ist Wahlorgan für bestimmte Gremien. Ein wichtiges Instrument für die Wahrnehmung seiner Aufgaben sind unter anderem die parlamentarischen Vorstösse.

Reglemente und Gebühren

Der Stadtrat erarbeitet alle Reglemente (Gesetze). Die meisten Reglemente unterstehen der fakultativen oder obligatorischen Volksabstimmung. Dazu gehören auch Überbauungsordnungen, Änderungen des Zonenplans usw. Unter Vorbehalt der fakultativen Volksabstimmung regelt der Stadtrat, für welche städtischen Leistungen Gebühren erhoben werden und wie hoch diese sind.

Budget und Ausgaben

Der Stadtrat berät im Sommer das Budget (Produktegruppen-Budget) vor, das im November den Stimmberechtigen vorgelegt wird. Im Frühling genehmigt er die Rechnung und den Jahresbericht. Weiter beschliesst der Stadtrat über Ausgaben von mehr als 300 000 Franken; Ausgaben über sieben Millionen Franken werden zwingend den Stimmberechtigten vorgelegt. Er beschliesst Projektierungs- und Nachkredite und prüft Kreditabrechnungen.

Wahlen

Der Stadtrat wählt u.a. die Verwaltungsräte für ewb und BernMobil, die Mitglieder der Schulkommissionen, die Abgeordneten der Stadt in das Parlament eines Gemeindeverbandes, das Rechnungsprüfungsorgan sowie die Ombudsperson und die Ratssekretärin oder den Ratssekretär. Weiter wählt er aus den eigenen Reihen die Mitglieder des Stadtratspräsidiums, des Büros und der vorberatenden Kommissionen.

Aufsicht

Der Stadtrat führt die Oberaufsicht über den Gemeinderat und die Stadtverwaltung. Er verfügt für die Aufsicht namentlich über folgende Mittel:

  • Diskussion der Legislaturrichtlinien und des Finanzplans
  • Beschluss über den Jahresbericht
  • parlamentarische Vorstösse (siehe unten….)
  • Überwachung des Gemeinderats und der Verwaltung durch die Budget- und Aufsichtskommission
  • Einsetzung von nichtständigen Kommissionen oder einer parlamentarischen Untersuchungskommission.

Parlamentarische Instrumente

Motion: Damit wird der Gemeinderat beauftragt, dem Stadtrat z.B. einen Entwurf zu einem Reglement zu unterbreiten oder andere Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Stadtrats zu treffen.

Postulat: Damit wird der Gemeinderat beauftragt zu prüfen, ob dem Stadtrat eine Vorlage zu unterbreiten ist, die in den Kompetenzbereich des Stadtrats oder der Gemeinde fällt.

Interpellation: Damit wird vom Gemeinderat Auskunft über einen bestimmten Gegenstand verlangt.

Kleine Anfrage: Damit wird vom Gemeinderat eine mündliche Auskunft über einen bestimmten Gegenstand verlangt.

Parlamentarische Initiative: Damit kann z.B. der ausgearbeitete Entwurf zu einem Reglement eingereicht werden.


Ratssekretariat
Postgasse 14
Postfach
3000 Bern 8

031 321 79 20
031 321 79 22

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
09.00-12.00 und
14.00-17.00 Uhr
(Freitag bis 16.00 Uhr)

Anfahrt:

Linie 12 bis Haltestelle Nydegg