Das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) regelt verbindlich, wer unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anspruch auf Leistungen hat. Das Alters- und Versicherungsamt ist in seinem Zuständigkeitsbereich dafür besorgt, dass Versicherte bzw. Arbeitgebende die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Im Einzelnen beinhaltet dies die folgenden Aufgaben:
Beraten der Versicherten und Arbeitgebenden in allen Fragen zum Erwerbsersatz
Entgegennehmen der Gesuche um Ausrichtung von Erwerbsersatz, Beurteilen der Anspruchsberechtigung und Eröffnen des Entscheids
Ausrichten des Erwerbsersatzes mittels Verrechnung mit den geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen, in Ausnahmefällen direkt an die anspruchsberechtigte Person.