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Erwerbsersatz für Dienstleistende und Mutterschaftsentschädigung

Das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) regelt verbindlich, wer unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anspruch auf Leistungen hat. Das Alters- und Versicherungsamt ist in seinem Zuständigkeitsbereich dafür besorgt, dass Versicherte bzw. Arbeitgebende die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Im Einzelnen beinhaltet dies die folgenden Aufgaben:

  • Beraten der Versicherten und Arbeitgebenden in allen Fragen zum Erwerbsersatz
  • Entgegennehmen der Gesuche um Ausrichtung von Erwerbsersatz, Beurteilen der Anspruchsberechtigung und Eröffnen des Entscheids
  • Ausrichten des Erwerbsersatzes mittels Verrechnung mit den geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen, in Ausnahmefällen direkt an die anspruchsberechtigte Person.

Weitere Informationen

Erwerbsersatz für Dienstleistende und Mutterschaftsentschädigung
Schwanengasse 14
3011 Bern

031 321 74 54
031 321 72 89

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr;
Freitag 08.00–16.00 Uhr

Anfahrt:

5 Gehminuten ab Bahnhof, gegenüber der Kleinen Schanze, oberhalb der Dreifaltigkeitskirche

Persönlich
Melanie König
Sektionsleiterin Familienzulagen und EO