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FamilienzulagenDas Bundesgesetz über Familienzulagen (FamZG) regelt verbindlich, wer unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anspruch auf Leistungen hat. Das Alters- und Versicherungsamt (AVA) ist in seinem Zuständigkeitsbereich dafür, dass Versicherte die ihnen zustehenden Leistungen erhalten, die ihnen zustehen. Im Einzelnen beinhaltet dies die folgende Aufgaben:
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