Skip to content
Schrift klein Schrift normal Schrift gross Notfaelle Stadtplan Jobs Adressen

Familienzulagen

Das Bundesgesetz über Familienzulagen (FZG) regelt verbindlich, wer unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anspruch auf Leistungen hat. Das Alters- und Versicherungsamt ist in seinem Zuständigkeitsbereich dafür besorgt, dass Versicherte die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Im Einzelnen beinhaltet dies die folgenden Aufgaben:

  • Beraten der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden in allen Fragen der Familienzulagen
  • Erfassen der Betriebe, die keiner privaten Familienausgleichskasse angehören
  • Entgegennehmen der Gesuche um Ausrichtung von Familienzulagen, Beurteilen der Anspruchsberechtigung und Eröffnen des Entscheides
  • Ausrichten der Familienzulagen mittels Verrechnung mit den geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen, in Ausnahmefällen direkt an die anspruchsberechtigte Person

 

Familienzulagen
Schwanengasse 14
3011 Bern

031 321 74 54
031 321 72 89

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 16.00 Uhr

Anfahrt:

5 Gehminuten ab Bahnhof, gegenüber der Kleinen Schanze, oberhalb der Dreifaltigkeitskirche

Persönlich
Melanie König
Sektionsleiterin Familienzulagen und EO