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FamilienzulagenDas Bundesgesetz über Familienzulagen (FZG) regelt verbindlich, wer unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anspruch auf Leistungen hat. Das Alters- und Versicherungsamt ist in seinem Zuständigkeitsbereich dafür besorgt, dass Versicherte die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Im Einzelnen beinhaltet dies die folgenden Aufgaben:
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