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Renten, Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel

Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung regelt verbindlich, wer unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anspruch auf Leistungen hat. Das Alters- und Versicherungsamt hilft in seinem Zuständigkeitsbereich den Gesuchstellenden, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Das Alters- und Versicherungsamt

  • berät Versicherte in allen Fragen zu den Leistungen der AHV;
  • hilft mit beim Ausfüllen der Gesuche um Ausrichtung von Rentenleistungen, Hilflosenentschädigungen und Hilfsmitteln.

Für Formulare und Merkblätter: http://www.akbern.ch/

Renten, Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel
Schwanengasse 14
3011 Bern

031 321 77 90
031 321 72 89

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr;
Freitag 08.00–16.00 Uhr

Anfahrt:

5 Gehminuten ab Bahnhof, gegenüber der Kleinen Schanze, oberhalb der Dreifaltigkeitskirche

Persönlich
Martin Messerli
Bereichsleiter Leistungen