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Renten, Hilflosenentschädigung und HilfsmittelDas Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung regelt verbindlich, wer unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anspruch auf Leistungen hat. Das Alters- und Versicherungsamt hilft in seinem Zuständigkeitsbereich den Gesuchstellenden, ihre Ansprüche geltend zu machen. Das Alters- und Versicherungsamt
Für Formulare und Merkblätter: http://www.akbern.ch/ |