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Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsgesetze über AHV, IV, Kinderzulagen usw. regeln, wer zur Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet ist. Das Alters- und Versicherungsamt sorgt in der Stadt Bern dafür, dass Nichterwerbstätige, Selbständigerwerbende und Arbeitgebende ihre Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
- Beraten der Versicherten und Arbeitgebenden (Merkblatt Lohnbeiträge 2.01) in allen Fragen zu den Sozialversicherungsbeiträgen
- Beurteilen der Beitrags- / Abrechnungspflicht von Nichterwerbstätigen (Merkblatt Nichterwerbstätige 2.03), Selbständigerwerbenden und Arbeitgebenden sowie der sozialversicherungsrechtlichen Stellung
- Erfassen der beitrags- / abrechnungspflichtigen Nichterwerbstätigen, Selbständigerwerbenden (Merkblatt Selbständigerwerbende 2.02) und Arbeitgebenden, wenn sie keiner Verbandsausgleichskasse angeschlossen sind
- Festsetzen, Rechnungsstellung und Vereinnahmen der von Nichterwerbstätigen, Selbständigerwerbenden (Merkblatt Selbständigerwerbende 2.02) und Arbeitgebenden geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge
- Eröffnen und Führen der Konten (Eintrag des erzielten Erwerbseinkommens) für alle Versicherten, für die Beiträge abgerechnet werden
Weitere Informationen:
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Sozialversicherungsbeiträge
Schwanengasse 14
3011
Bern
031 321 75 97
031 321 72 89
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 16.00 Uhr
Anfahrt:
5 Gehminuten ab Bahnhof, gegenüber der Kleinen Schanze, oberhalb der Dreifaltigkeitskirche
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