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Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsgesetze über AHV, IV, Kinderzulagen usw. regeln, wer zur Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet ist. Das Alters- und Versicherungsamt sorgt in der Stadt Bern dafür, dass Nichterwerbstätige, Selbständigerwerbende und Arbeitgebende ihre Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

  • Beraten der Versicherten und Arbeitgebenden (Merkblatt Lohnbeiträge 2.01) in allen Fragen zu den Sozialversicherungsbeiträgen
  • Beurteilen der Beitrags- / Abrechnungspflicht von Nichterwerbstätigen (Merkblatt Nichterwerbstätige 2.03), Selbständigerwerbenden und Arbeitgebenden sowie der sozialversicherungsrechtlichen Stellung
  • Erfassen der beitrags- / abrechnungspflichtigen Nichterwerbstätigen, Selbständigerwerbenden (Merkblatt Selbständigerwerbende 2.02) und Arbeitgebenden, wenn sie keiner Verbandsausgleichskasse angeschlossen sind
  • Festsetzen, Rechnungsstellung und Vereinnahmen der von Nichterwerbstätigen, Selbständigerwerbenden (Merkblatt Selbständigerwerbende 2.02) und Arbeitgebenden geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge
  • Eröffnen und Führen der Konten (Eintrag des erzielten Erwerbseinkommens) für alle Versicherten, für die Beiträge abgerechnet werden

 

Weitere Informationen:

 

Sozialversicherungsbeiträge
Schwanengasse 14
3011 Bern

031 321 75 97
031 321 72 89

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 16.00 Uhr

Anfahrt:

5 Gehminuten ab Bahnhof, gegenüber der Kleinen Schanze, oberhalb der Dreifaltigkeitskirche

Persönlich
Markus Lehmann
Leiter Bereich Beiträge
 
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