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Ergänzungsleistungen und ZuschüsseNach dem Grundsatz der sozialen Sicherheit soll jedem Einwohner und jeder Einwohnerin unabhängig von Stellung, Tätigkeit oder Alter in allen Wechselfällen des Lebens der Lebensunterhalt angemessen gewährleistet werden. Decken die von den Sozialversicherungen ausgerichteten Renten das Existenzminimum nicht, schliessen die Ergänzungsleistungen und Zuschüsse die bestehende finanzielle Lücke. Das Alters- und Versicherungsamt strebt die Sicherung des sozialen Existenzminimums der in der Stadt Bern wohnenden Rentnerinnen und Rentner an. Im Einzelnen beinhaltet dies die folgenden Aufgaben:
Für Formulare und Merkblätter: http://www.akbern.ch/ Im Handbuch „Zuschüsse nach Dekret " (ZuDe) finden Sie Informationen zu den folgenden Themen:
1. Definition „angemessener Lebensunterhalt“
12. Anrechenbare Mietkosten
18. Heimaufenthalt von älteren Menschen
26. Krankenkassenprämien |