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Ambulante JugendhilfeDie ambulante Jugendhilfe setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in einem Umfeld aufwachsen können, wo ihre gesunde Entwicklung erhalten und gefördert wird und sie vor Gefährdungen geschützt sind. Sie bietet Kindern, Jugendlichen, Eltern und deren Bezugspersonen sowie Fachstellen bedürfnisgerechte professionelle Information, Beratung, Unterstützung und Hilfe. Sie kümmert sich zusammen mit den Verantwortlichen um Finanzierungsfragen. Zur ambulanten Jugendhilfe gehören die Beratungsstellen Bern Stadt und Bern West. Die Beratungsstellen unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern, deren Bezugspersonen und Fachstellen bei familiären Problemen sowie bei Fragen der Alltagsgestaltung. Sie informieren kompetent über Erziehung, Ablösung, Zusammenleben usw. Sie führen Beratungen durch und begleiten Familien in schwierigen Situationen. Bei Trennungen/Scheidungen werden gemeinsam mit den Eltern Vereinbarungen über die elterliche Sorge und das Besuchsrecht erarbeitet. Die Beratungsstellen sind für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Beeinträchtigungen ihres körperlichen und geistigen Wohls verantwortlich. Sie klären eintreffende Gefährdungsmeldungen ab und arbeiten dabei mit allen Beteiligten zusammen. Wenn die Situation nicht verbessert werden kann und die Kinder oder Jugendlichen ernsthaft gefährdet sind, werden beim Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) Schutzmassnahmen beantragt. In akuten Gefährdungssituationen sind die Beratungsstellen für ambulante Kriseninterventionen zuständig. Vermittlung, Bewilligung und Aufsicht von Familienpflegeverhältnissen und Beratung Die Beratungsstelle Bern Stadt berät Sie und vermittelt Ihnen sorgfältig ausgewählte Pflegefamilien. Die Pflegefamilien werden für ihre Aufgaben qualifiziert. Die Platzierungen werden von der Beratungsstelle geplant und begleitet; dabei werden alle Beteiligten einbezogen und die Rahmenbedingungen vertraglich geregelt. Sie erteilt die erforderlichen Bewilligungen für die Familienpflege, beaufsichtigt die laufenden Pflegeverhältnisse und ist für allfällige Kriseninterventionen zuständig. Die Beratungsstellen bieten mit Unterstützung durch das Amt für Erwachsenen- und Kindsschutz (EKS) monatlich begleitete Besuchssonntage für getrennt lebende Familien an. Die Beratungsstellen erstellen im Auftrag von Behörden Gutachten in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Die Beratungsstelle Bern Stadt erstellt im Auftrag des Kantonalen Jugendamtes Gutachten im Bereich Adoption. |