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Inkassodienst und Alimentenhilfe

Alle Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Bern können unsere Dienstleistungen beanspruchen.

 

Alimentenbevorschussung und Alimentenvermittlung

Bezahlt der unterhaltspflichtige Elternteil die Kinderalimente nicht, können die Kinderalimente vom Inkassodienst bevorschusst und beim Unterhaltspflichtigen im In- und Ausland eingetrieben werden (Gesetz über die Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen). Ebenfalls helfen wir beim Inkasso von nachehelichen Unterhaltsansprüchen. Voraussetzung ist ein gültiges Scheidungsurteil, eine gerichtliche Trennungsverfügung oder ein genehmigter Unterhaltsvertrag.

 

Rückerstattungen

Die Sozialhilfe muss unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet werden. Der Inkassodienst prüft die Rückerstattungsvoraussetzungen, erlässt wenn nötig entsprechende Verfügungen und führt das Inkasso.

 

Abrechnungen über bezogene Sozialhilfe

Der Inkassodienst erstellt im Auftrag des Sozialdienstes Anträge und Abrechnungen zu Handen der Invalidenversicherung sowie im Bereich der Ergänzungsleistungen und fordert die bevorschussten Leistungen ein, welche anschliessend mit der für den gleichen Zeitraum ausgerichteten finanziellen Sozialhilfe verrrechnet werden. Für Klientinnnen und Klienten, welche nicht mehr auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, erstellt der Inkassodienst die Abrechnungen über die bezogene Sozialhilfe.

 

Inkassodienst und Alimentenhilfe
Predigergasse 5
Postfach 573
3000 Bern 7

031 321 63 51
031 321 72 72

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag
08:30 - 11:30 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
(Freitag bis 16.00 Uhr)

Anfahrt:

Linien 6, 7, 8, 9, 10, 12, 19 bis Haltestelle Zytglogge