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Inkassodienst und AlimentenhilfeAlle Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Bern können unsere Dienstleistungen beanspruchen. Alimentenbevorschussung und Alimentenvermittlung Bezahlt der unterhaltspflichtige Elternteil die Kinderalimente nicht, können die Kinderalimente vom Inkassodienst bevorschusst und beim Unterhaltspflichtigen im In- und Ausland eingetrieben werden (Gesetz über die Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen). Ebenfalls helfen wir beim Inkasso von nachehelichen Unterhaltsansprüchen. Voraussetzung ist ein gültiges Scheidungsurteil, eine gerichtliche Trennungsverfügung oder ein genehmigter Unterhaltsvertrag.
Rückerstattungen Die Sozialhilfe muss unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet werden. Der Inkassodienst prüft die Rückerstattungsvoraussetzungen, erlässt wenn nötig entsprechende Verfügungen und führt das Inkasso.
Abrechnungen über bezogene Sozialhilfe Der Inkassodienst erstellt im Auftrag des Sozialdienstes Anträge und Abrechnungen zu Handen der Invalidenversicherung sowie im Bereich der Ergänzungsleistungen und fordert die bevorschussten Leistungen ein, welche anschliessend mit der für den gleichen Zeitraum ausgerichteten finanziellen Sozialhilfe verrrechnet werden. Für Klientinnnen und Klienten, welche nicht mehr auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, erstellt der Inkassodienst die Abrechnungen über die bezogene Sozialhilfe.
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