Skip to content
Schrift klein Schrift normal Schrift gross Notfaelle Stadtplan Jobs Adressen

Rückerstattung

Die Sozialhilfe muss unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet werden. Im kantonalen Sozialhilfegesetz (Art. 40) sind 5 Fälle vorgesehen, welche eine Rückerstattungspflicht auslösen:

 

1. Wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich gebessert haben

Eine Rückerstattung wird nur dann verlangt, wenn sie zumutbar ist und nicht zu einer erneuten Bedürftigkeit führen würde.

 

2. Wenn ein Vermögen realsiert werden kann

Personen, welche Sozialhilfe bei vorhandenem, aber nicht verwertbaren Vermgöen (z.B. unverteilte Erbschaft) beziehen, sind verpflichtet, die bezogene Sozialhilfe zurückzuerstatten, sobald das Vermögen realisiert bzw. verwertet werden kann.

 

3. Wenn Versicherungsleistungen nachträglich ausbezahlt werden

Muss jemand im Hinblick auf bevorstehende Versicherungsleistungen Sozialhilfe beziehen, ist die für den gleichen Zeitraum rückwirkend ausgerichtete Sozialhilfe rückerstattungspflichtig. Der Sozialdienst verlangt in der Regel, dass rückwirkend ausbezahlte Versicherungsleistungen direkt an den Sozialdienst überwiesen werden. Diese werden dann mit der im gleichen Zeitraum ausbezahlten Sozialhilfe verrechnet.

 

4. Wenn die Bedürftigkeit grob selbstverschuldet ist

Die Bedürftigkeit ist beispielsweise grob selbstverschuldet, wenn jemand ohne zwingenden Grund seine Arbeitsstelle kündigt und arbeitslos wird.

 

5. Wenn die wirtschaftliche Hilfe unrechtmässig bezogen wurde oder irrtümlich zuviel ausbezahlt wurde

Erhält eine Person mehr Leistungen der Sozialhilfe, als ihr rechtlich zustehen, muss sie den zu Unrecht bezogenen Betrag mit Zinsen zurückerstatten. Unter Umständen muss sie zudem mit einer Strafanzeige rechnen.

 

Sozialdienst
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

031 321 60 27
031 321 72 54

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
08:30 - 11:30 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 11:30 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr

Kasse: Montag - Mittwoch, Freitag 08:30 - 11.30 Uhr

Anfahrt:

Linien 6, 7, 8, 17 bis Haltestelle Kaufmännischer Verband oder Brunnhof