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Rechte und Pflichten in der Sozialhilfe

Die Rechte

Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf unentgeltliche Beratung und auf wirtschaftliche Hilfe. In der Sozialhilfe werden rechtstaatliche Garantien eingehalten, wozu willkürfreies und rechtsgleiches Handeln sowie ein faires Verfahren gehören. Die Würde der unterstützten Personen wird gewahrt. Es gelten zudem strenge Datenschutzbestimmungen.

Die wirtschaftliche Hilfe wird im Sozialhilfegesetz des Kanton Bern, in der Sozialhilfeverordnung und in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe, den SKOS-Richtlinien, detailliert geregelt. Eine Übersicht ist unter Materielle Hilfe zu finden.

Die Pflichten

Den unterstützten Personen wird in Artikel 28 des Sozialhilfegesetzes eine Reihe von sozialhilferechtlichen Pflichten auferlegt, deren Verletzung Sanktionen wie Leistungskürzungen bis hin zu Leistungseinstellungen nach sich ziehen kann. Die wichtigsten Pflichten sind: 

  • Wahrheitsgetreue Auskunfts- und umgehende Meldepflicht über alle unterstützungsrelevanten Ereignisse (etwa: Wohn- und Aufenthaltssituation, Zivilstand, Dritteinnahmen, Vermögensanfall etc.)
  • Weisungen des Sozialdienstes müssen befolgt werden
  • Mitwirkungspflicht: Die unterstützten Personen sind verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um sich von der Sozialhilfe wirtschaftlich ablösen zu können (etwa: ernsthafte und realistische Arbeitsbemühungen, Teilnahme an Integrationsprogrammen etc.)
  • Minderung der Unterstützungsbedürftigkeit: Es ist alles Erforderliche zu unternehmen, das die Bedürftigkeit mindert

Der Sozialdienst der Stadt Bern und das Kompetenzzentrum Arbeit der Stadt Bern verfügen nicht über medizinische Fachkenntnisse. Sie ziehen deshalb zur Klärung von medizinischen Fachfragen einen unabhängigen Vertrauensarzt/eine unabhängige Vertrauensärztin bei. Diese unterstehen wie alle Ärztinnen und Ärzte dem Arztgeheimnis. Das Merkblatt Vertrauensarzt informiert Sie über die Rechte und Pflichten des Vertrauensarztes sowie Ihre eigenen Rechte und Pflichten, wenn Sie Kontakt mit dem Vertrauensarzt haben. 

Weitere Informationen finden Sie in den Informationen zu den Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe.

Sozialdienst
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

031 321 60 27
031 321 72 54

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
08:30 - 11:30 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 11:30 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr

Kasse: Montag - Mittwoch, Freitag 08:30 - 11.30 Uhr

Anfahrt:

Linien 6, 7, 8, 17 bis Haltestelle Kaufmännischer Verband oder Brunnhof