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Rechte und Pflichten in der SozialhilfeDie Rechte Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf unentgeltliche Beratung und auf wirtschaftliche Hilfe. In der Sozialhilfe werden rechtstaatliche Garantien eingehalten, wozu willkürfreies und rechtsgleiches Handeln sowie ein faires Verfahren gehören. Die Würde der unterstützten Personen wird gewahrt. Es gelten zudem strenge Datenschutzbestimmungen. Die wirtschaftliche Hilfe wird im Sozialhilfegesetz des Kanton Bern, in der Sozialhilfeverordnung und in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe, den SKOS-Richtlinien, detailliert geregelt. Eine Übersicht ist unter Materielle Hilfe zu finden.
Die Pflichten Den unterstützten Personen wird in Artikel 28 des Sozialhilfegesetzes eine Reihe von sozialhilferechtlichen Pflichten auferlegt, deren Verletzung Sanktionen wie Leistungskürzungen bis hin zu Leistungseinstellungen nach sich ziehen kann. Die wichtigsten Pflichten sind:
Der Sozialdienst der Stadt Bern und das Kompetenzzentrum Arbeit der Stadt Bern verfügen nicht über medizinische Fachkenntnisse. Sie ziehen deshalb zur Klärung von medizinischen Fachfragen einen unabhängigen Vertrauensarzt/eine unabhängige Vertrauensärztin bei. Diese unterstehen wie alle Ärztinnen und Ärzte dem Arztgeheimnis. Das Merkblatt Vertrauensarzt informiert Sie über die Rechte und Pflichten des Vertrauensarztes sowie Ihre eigenen Rechte und Pflichten, wenn Sie Kontakt mit dem Vertrauensarzt haben. Weitere Informationen finden Sie in den Informationen zu den Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe. |