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Wer kann Sozialhilfe beantragen?
Allgemeine Voraussetzungen
Gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz hat jede bedürftige Person Anspruch auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe.
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Als bedürftig gilt, wer für seinen Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann.
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Jede Person hat unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf Zugang zum Sozialdienst der Gemeinde.
Wenn Sie und Ihre Familienangehörigen in eine finanzielle oder soziale Notlage geraten, dürfen Sie die Hilfe des Sozialdienstes in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in der Stadt Bern wohnhaft sind (Ausländerinnen und Ausländer mit B- und C-Ausweis). Die Leistungen des Sozialdienstes werden erbracht, soweit keine anderen Hilfsangebote verfügbar sind.
Zuständigkeit des Sozialamts
Der Sozialdienst ist zuständig für die Betreuung und Unterstützung von allen in der Stadt Bern angemeldeten Personen. In seine Zuständigkeit fallen auch:
Der Sozialdienst der Stadt Bern ist nicht zuständig für folgende Personengruppen:
- Pensionierte, die Ergänzungsleistungen beanspruchen. Sie wenden sich an das Alters- und Versicherungsamt
- Personen des Asylbereichs mit Ausweis N (laufendes Verfahren) sowie vorläufig aufgenommene Personen mit Ausweis F (mit weniger als 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz). Diese wenden sich für Asylsozialhilfe an das Kompetenzzentrum Integration der Stadt Bern
- Anerkannte Flüchtlinge mit B-Ausweis (EU-EFTA-Angehörige, übrige Staatsangehörige) sowie vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit Ausweis F (mit weniger als 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz). Diese wenden sich an Integration BE AG
- Personen des Asylbereichs mit Nichteintretensentscheid oder rechtskräftiger Wegweisung wenden sich für die Nothilfe an den kantonalen Migrationsdienst
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Sozialdienst
Schwarztorstrasse 71
3007
Bern
031 321 60 27
031 321 72 54
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch
08:30 - 11:30 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 11:30 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Kasse: Montag - Mittwoch, Freitag 08:30 - 11.30 Uhr
Anfahrt:
Linien 6, 7, 8, 17 bis Haltestelle Kaufmännischer Verband oder Brunnhof
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