Die Schulzahnklinik behandelt Kinder und Jugendliche, die Öffentliche Zahnklinik Erwachsene.
Behandlungsangebot in Bezug auf die Zahnkrankheiten
- Dentalhygiene
- Schmerzbehandlung
- Zahnärztliche Behandlungen in allen Disziplinen
- Kieferorthopädische Behandlung (Zahnstellungskorrekturen)
- Kieferchirurgische Eingriffe (ambulant und hospitalisiert)
- Behandlung in Narkose
Tarife
- Der Taxpunktwert für Behandlungen von Kindern im Vorschulalter und Schulpflichtige (Wohnsitz: Stadt Bern) beträgt CHF 2.90. Für Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Bern, für Jugendliche ausserhalb der Schulpflicht und für alle Behandlungen in Versicherungsfällen einschliesslich der Invalidenversicherung beträgt der Taxpunktwert CHF 3.10, für Erwachsene beträgt der Punktwert 3.20 CHF.
- Die Schulzahnpflege kann Kostenbeiträge an zahnärztliche Behandlungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr von Eltern in schwierigen finanziellen Verhältnissen und mit Wohnsitz in der Stadt Bern gewähren. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, dass unbedingt vor einem Behandlungsbeginn ein entsprechendes Gesuch zu stellen ist. Kostengutsprachen an Zahnbehandlungskosten von Kindern bedürftiger Eltern werden nach den Richtlinien der Sozialhilfe durch das Sozialamt der Stadt Bern erteilt.
Zahnunfälle
passieren zu Hause, in der Freizeit oder beim Sport. Sie erfordern eine möglichst rasche zahnärztliche Versorgung. Bleibende Zähne können sehr oft gerettet werden!
Richtiges Verhalten ist entscheidend!
- Ruhe bewahren und überlegt handeln
- Möglichst rasch Schulzahnklinik oder Zahnärztin / Zahnarzt aufsuchen. Ob eine Behandlung dringend ist oder nicht, kann nur eine Fachperson entscheiden. Zahnfragmente oder total ausgeschlagene Zähne mitnehmen.
Zur Erste-Hilfe-Ausrüstung ist jedes Schulhaus in Bern mit einer Zahnrettungsbox (Dentosafe-Box) ausgerüstet. Die Box ist in erster Linie für total herausgeschlagene Zähne gedacht, nur in Ausnahmefällen auch einmal für abgebrochene, sehr grosse Zahnteile.
Versicherung
Seit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Krankenversicherung am 1. Januar 1996 ist die gesamte Bevölkerung verpflichtet, sich gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind somit in der Grundversicherung gegen Unfall versichert.
Alle Zahnunfälle sind unverzüglich der Versicherung zu melden. Das volle Ausmass des Schadens wird oft erst Jahre später sichtbar; seine Behebung kann unter Umständen sehr viel teurer zu stehen kommen, als im Moment des Unfalls abzusehen ist.
Zudem ist eine Zusatzversicherung für eine kieferorthopädische Behandlung (Zahn- und Kieferstellungskorrekturen) empfehlenswert.
Weitere Auskünfte zu Versicherungen erhalten Sie von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.