Datenschutz heisst Schutz Ihrer Persönlichkeit und Privatsphäre.
Die Verwaltung darf mit den Angaben zu Ihrer Person nicht beliebig umgehen - das Datenschutzgesetz setzt Grenzen und schützt Sie vor missbräuchlicher Datenbearbeitung.
Angaben über Ihre Person dürfen nur bearbeitet, d.h. beschafft, aufbewahrt und bekannt gegeben werden, wenn ein Gesetz dies erlaubt oder die Bearbeitung der Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe dient.
Angaben über die religiöse, weltanschauliche oder politische Ansicht oder Betätigung, den persönlichen Geheimbereich, die soziale Hilfe und fürsorgerische Betreuung sowie über strafrechtliche Zusammenhänge werden vom Gesetz besonders geschützt.
Der Anspruch auf Datenschutz ist ein Grundrecht.
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Bern
- informiert Sie über Ihre Rechte und setzt sich für deren Schutz ein.
- überwacht die Anwendung der Datenschutzvorschriften durch die städtische Verwaltung.
- berät die Verwaltung in Fragen des Datenschutzes.
- vermittelt bei Konflikten.
Haben Sie Fragen zur Bearbeitung von Personendaten durch die städtische Verwaltung?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir geben Ihnen gern Auskunft!
Datensperre
Möchten Sie Ihre Daten bei einer städtischen Stelle (z.B. Einwohnerdienste) oder beim Kanton Bern sperren lassen?
Bitte übermitteln Sie vertrauliche Informationen nicht per E-Mail!