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Baurechtliche Auskünfte

Haben Sie Fragen zur Bewilligungspflicht, zur Anwendung von Bauvorschriften oder zu Verfahrensabläufen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauinspektorats stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, mit den zuständigen Fachstellen frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Damit können allfällige Auflagen bereits in die Projektierung einfliessen und mögliche Konfliktsituationen frühzeitig erkannt werden.

Baubewilligungsfrei oder baubewilligungspflichtig? Wann braucht es eine Baubewilligung?

Gehen Sie bei der Frage, ob ein Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigt oder nicht, grundsätzlich davon aus, dass alle Bauten (Hochbauten, Fahrnisbauten), Anlagen (Strassen, Parkplätze, Terrainveränderungen, Leitungen) und baulichen Vorkehren (Umnutzungen, Anbringen von Reklamen und Anschriften) eine Baubewilligung brauchen.

Einige Bauvorhaben von geringer Bedeutung können unter Umständen baubewilligungsfrei erstellt werden (Baubewilligungsdekret Art. 6). Jedoch müssen auch baubewilligungsfreie Bauvorhaben die Bauvorschriften (Bauabstände etc.) einhalten. Beachten Sie, dass in Gebieten mit Überbauungsordnungen oder Sonderbauvorschriften und an «geschützten» Bauwerken besondere Vorschriften gelten.

Ebenfalls kann der gewöhnliche Unterhalt baubewilligungsfrei ausgeführt werden. Als gewöhnlicher Unterhalt wird die Instandstellung oder der Ersatz schadhafter Teile verstanden, ohne dass darüber hinaus eine Veränderung des Gebäudes oder Bauteils erfolgt. Sind mit den Unterhaltsarbeiten baubewilligungspflichtige Änderungen verbunden, sind auch die Unterhaltsarbeiten baubewilligungspflichtig. Beachten Sie, dass an «geschützten» Bauwerken besondere Vorschriften gelten. Informieren Sie sich im Zweifelsfall beim Bauinspektorat.

 

Voranfragen

Bei komplizierten und komplexen Bauvorhaben oder unklarer Rechtslage ist es empfehlenswert, vor Eingabe eines Baugesuchs beim Bauinspektorat eine schriftliche Voranfrage mit konkreten Fragen einzureichen. Aufgrund der Auskunft können Sie die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen und unnötige Verzögerungen und Mehrkosten im Baubewilligungsverfahren vermeiden.

Bauinspektorat
Bundesgasse 38
Postfach
3001 Bern

031 321 65 45
031 321 73 17

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 – 11.30 Uhr
oder nach telefonischer Anmeldung

Anfahrt:

Linien
3, 5, 9, 10, 13, 14, 17, 19
Haltestelle Hirschengraben

Persönlich
Martin Baumann
Stadtbauinspektor