Baubewilligungsfrei oder baubewilligungspflichtig? Wann braucht es eine Baubewilligung?
Gehen Sie bei der Frage, ob ein Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigt oder nicht, grundsätzlich davon aus, dass alle Bauten (Hochbauten, Fahrnisbauten), Anlagen (Strassen, Parkplätze, Terrainveränderungen, Leitungen) und baulichen Vorkehren (Umnutzungen, Anbringen von Reklamen und Anschriften) eine Baubewilligung brauchen.
Einige Bauvorhaben von geringer Bedeutung können unter Umständen baubewilligungsfrei erstellt werden (Baubewilligungsdekret Art. 6). Jedoch müssen auch baubewilligungsfreie Bauvorhaben die Bauvorschriften (Bauabstände etc.) einhalten. Beachten Sie, dass in Gebieten mit Überbauungsordnungen oder Sonderbauvorschriften und an «geschützten» Bauwerken besondere Vorschriften gelten.
Ebenfalls kann der gewöhnliche Unterhalt baubewilligungsfrei ausgeführt werden. Als gewöhnlicher Unterhalt wird die Instandstellung oder der Ersatz schadhafter Teile verstanden, ohne dass darüber hinaus eine Veränderung des Gebäudes oder Bauteils erfolgt. Sind mit den Unterhaltsarbeiten baubewilligungspflichtige Änderungen verbunden, sind auch die Unterhaltsarbeiten baubewilligungspflichtig. Beachten Sie, dass an «geschützten» Bauwerken besondere Vorschriften gelten. Informieren Sie sich im Zweifelsfall beim Bauinspektorat.
Voranfragen
Bei komplizierten und komplexen Bauvorhaben oder unklarer Rechtslage ist es empfehlenswert, vor Eingabe eines Baugesuchs beim Bauinspektorat eine schriftliche Voranfrage mit konkreten Fragen einzureichen. Aufgrund der Auskunft können Sie die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen und unnötige Verzögerungen und Mehrkosten im Baubewilligungsverfahren vermeiden.