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Baueingabe und NebengesucheBaubewilligungsverfahren - Baueingabe und Nebengesuche Fehlende Unterlagen und Abklärungen führen im Baubewilligungsverfahren zu unnötigen Verzögerungen und Mehrkosten. Mit folgenden Angaben und Checklisten möchten wir Ihnen bei der Vorbereitung der Baueingabe behilflich sein. Bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, mit den zuständigen Fachstellen frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Damit können allfällige Auflagen bereits in die Projektierung einfliessen und mögliche Konfliktsituationen frühzeitig erkannt werden. Machen Sie sich vor Planungsbeginn mit den Zonenvorschriften bekannt. Neben den Vorschriften der baurechtlichen Grundordnung können auch Spezialvorschriften (Überbauungsordnungen, Bauinventar etc.) das Baubewilligungsverfahren beeinflussen.
Baueingabe Im Merkblatt Baueingabe sind die wichtigsten Punkte für die Baueingabe zusammengefasst. Merkblatt Baueingabe (PDF 49 KB)
Baugesuchsformulare Das Baugesuch ist zwingend auf den amtlichen Gesuchsformularen beim Bauinspektorat einzureichen. Die Baugesuchs- und Energieformulare können Sie unter «Mehr zum Thema» downloaden. Spezielle Baugesuchsformulare der Stadt Bern: 3.9 Erhaltung von Wohnraum (PDF 27 KB) 3.9.1 Erhaltung von Wohnraum (PDF 26 KB) Parkplatznachweis PDF (112 KB)
Nebengesuche Haben Sie alle nötigen Nebengesuche wie Gewässerschutzgesuch inkl. Katasterplan, energietechnischen Massnahmennachweis, Brandschutz, Parkplatznachweis, Anschlussgesuche an die Werke, Tankgesuch etc. bereit? Das Bauinspektorat gibt Ihnen gerne Auskunft, welche Nebengesuche nötig sind. Die Anzahl der beizulegenden Pläne und Unterlagen ist auf der Rückseite der entsprechenden Nebengesuchsformulare ersichtlich.
Gewässerschutzbewilligung Ob ein Bauvorhaben eine Gewässerschutzbewilligung benötigt, wird durch das Tiefbauamt (Telefon 031 321 64 75) bestimmt. Es empfiehlt sich, vor der Baueingabe mit dem Tiefbauamt Kontakt aufzunehmen, um die Bewilligungspflicht und das Entwässerungssystem (Anschluss an die Kanalisation, Versickerung etc.) abzuklären. Das Gewässerschutzgesuch ist mit dem Baugesuch beim Bauinspektorat einzureichen. Die Bewilligungsverfahren werden koordiniert. |