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Gesetzliche Grundlagen

Im Baubewilligungsverfahren werden Bauprojekte in Bezug auf die einzuhaltenden Vorschriften und Auflagen überprüft. Das Baugesuch hat formellen und materiellen Ansprüchen zu genügen.

Hier finden Sie die wichtigsten Vorschriften und Erlasse (jeweils keine abschliessende Aufzählung):


Die Pläne und Vorschriften zeigen auf, was wo und wie gebaut werden kann.

Im Bauinventar sind alle «erhaltenswerten» und «schützenswerten» Objekte aufgeführt.

Kantonale Vorschriften zum Baubewilligungsverfahren
Bauinspektorat
Bundesgasse 38
Postfach
3001 Bern

031 321 65 45
031 321 73 17

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 – 11.30 Uhr
oder nach telefonischer Anmeldung

Anfahrt:

Linien
3, 5, 9, 10, 13, 14, 17, 19
Haltestelle Hirschengraben

Persönlich
Martin Baumann
Stadtbauinspektor