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Baurechtliche Grundordnung

Bauordnung, Nutzungszonenplan, Bauklassenplan und Lärmempfindlichkeitsstufenplan sowie in Teilgebieten Überbauungsordnungen und Sonderbauvorschriften bilden zusammen die baurechtliche Grundordnung der Stadt Bern. Sie sind für alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich. Die Pläne und Vorschriften zeigen auf, was wo wie gebaut werden kann.

 

Bauordnung 2006

Die Bauordnung gilt für das ganze Gemeindegebiet. Sie enthält die Vorschriften, die beim Bauen zu beachten sind, und gilt ergänzend zum übergeordneten Recht. Die BO enthält auch die baupolizeilichen Vorschriften und Regelungen zur Altstadt. Die Bauordnung 2006 ist seit dem 1. März 2007 in Kraft.

 

Nutzungszonenplan (NZP)

Der 1975 erstmals erlassene Nutzungszonenplan der Stadt Bern wurde inzwischen bereits mehrmals angepasst. Er teilt das Stadtgebiet in Baugebiete und Nichtbaugebiete ein und legt parzellenweise die Art der Nutzung fest, d.h. er zeigt auf, wo Wohnhäuser, Quartierzentren oder Büro-, Gewerbe- und Industriebauten erstellt werden können. Der NZP bezeichnet auch die Gebiete für öffentliche Bauten und Anlagen (Schulen, Spitäler etc.) sowie die Frei- und Grünflächen.

 

Bauklassenplan (BKP)

Der Bauklassenplan legt das Mass der Nutzung fest, d.h. er zeigt parzellenweise auf, welche Geschosszahl, Gebäudelänge und Gebäudetiefe gestattet ist. Die Regelungen in den einzelnen Quartierteilen sind so gewählt, dass sich Neu- und Umbauten harmonisch in die Nachbarschaft eingliedern.

 

Lärmempfindlichkeitsstufenplan (ES)

Der Lärmempfindlichkeitsstufenplan legt flächendeckend für die ganze Stadt die einzuhaltenden Lärmgrenzwerte fest. Die verschiedenen Empfindlichkeitsstufen geben an, welches Mass an Lärm für eine Parzelle erlaubt ist.

 

Besondere Bauvorschriften

Beachten Sie, dass gebietsweise besondere Bauvorschriften (Überbauungsordnungen, Sonderbauvorschriften) gelten. Auskunft erhalten Sie beim Bauinspektorat und Stadtplanungsamt (Bezug von besonderen Vorschriften nur beim Stadtplanungsamt).


 

Die baurechtliche Grundordnung der Stadt Bern können Sie beim Bauinspektorat (bauinspektorat@bern.ch) und beim Stadtplanungsamt bestellen:

Bauordnung 2006 BO.06.pdf
Nutzungszonenplan CHF 15.00
Bauklassenplan CHF 15.00
Lärmempfindlichkeitsstufenplan     CHF 15.00
Bauinspektorat
Bundesgasse 38
Postfach
3001 Bern

031 321 65 45
031 321 73 17

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 – 11.30 Uhr
oder nach telefonischer Anmeldung

Anfahrt:

Linien
3, 5, 9, 10, 13, 14, 17, 19
Haltestelle Hirschengraben

Persönlich
Martin Baumann
Stadtbauinspektor
 
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