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REHABE

Registerharmonisierung Bern Datenerhebung für das eidg. Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)
Gemäss Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register (Registerharmonisierungsgesetz) müssen bestimmte Gebäude und Wohnungsdaten für das Bundesamt für Statistik erhoben werden.

Die Volkszählung im Jahre 2000 ist noch in bester Erinnerung. Dabei ging es nicht nur um die Erfassung der Daten der Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz sondern auch um den Gebäude- und Wohnungsbestand.

Gemäss der Entscheide des Bundesrats vom Juni 2005 sowie April 2006 soll anstelle einer nächsten Volkszählung im Jahr 2010 eine Datenerfassung, basierend auf den von Kantonen und Gemeinden geführten Registern, durchgeführt werden. Zu diesem Zweck wurde ein Bundesgesetz zur Registerharmonisierung ausgearbeitet und am 23. Juni 2006 durch das Parlament verabschiedet. Für die Gemeinden ist die Mitarbeit an der Erhebung der Daten obligatorisch. Die Erhebung dieser Daten bildet sowohl für die Beobachtung der strukturellen Entwicklung im Bausektor als auch für die gesamte schweizerische Wirtschaft eine wichtige Grundlage. Voraussichtlich ersetzt es die Datenerhebung der Volkszählung mit persönlichen Formularen (wie zuletzt im Jahr 2000).

Eine wichtige Aufgabe der Stadt Bern im Rahmen der Registerharmonisierung besteht darin, zwischen den Personen und ihren Wohnungen eine Verbindung herzustellen. Dazu muss im Einwohnerregister der Stadt Bern jedem Einwohner und jeder Einwohnerin der entsprechende Gebäude- und Wohnungsidentifikator zugewiesen werden.

Diese Zuweisung des Gebäude- und Wohnungsidentifikators kann durch die Einwohnerkontrolle der Stadt Bern nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn der Datenbestand im eidg. Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) aktuell, vollständig und fehlerfrei ist. Die Daten des GWR basieren zum Hauptteil auf den Angaben der Volkszählung 2000 und der jährlichen Nachführungen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.

Bei Liegenschaften mit unvollständigen Daten im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) benötigen wir zum Teil die Mithilfe der Grundeigentümerschaften oder deren Vertretungen.
Es handelt sich dabei um Daten der Wohnungen (Anzahl Zimmer, Heizungsart u.ä.) und um Mieterdaten (Mieterspiegel – wer wohnt in welcher Wohnung).

Im rechten Bereich dieser Website finden Sie im Bereich Download das Erhebungsformular.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (031 321 65 14).
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit.

Einwohnerdienste, Migration und               Bauinspektorat der Stadt Bern
Fremdenpolizei der Stadt Bern
Bauinspektorat
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