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Junkerngasse 63 und Münstergasse 1/3

Die drei Häuser Münstergasse 1 und 3 sowie Junkerngasse 63 am Münsterchor bilden den oberen Kopf der schattseitigen Bebauung an der Junkerngasse. Wie die meisten Häuser der Altstadt haben die so genannten Von-Muralt-Häuser eine bewegte Baugeschichte und dennoch folgen sie der bekannten Typologie der Berner Altstadtbebauung.

Suedansicht
Ansicht der Südfassaden mit rekonstruierter Fenstersprossenteilung und wiederhergestellten Terrassengärten. Bild: André Born, 2009

Die Gebäude waren ursprünglich nicht als Abschluss konzipiert und wurden erst mit dem – gegenüber der alten Leutkirche längeren – Neubau des Münsters und dem damit zusammenhängenden Abbruch der Häuser am obersten Ende der Junkerngasse freigestellt. So sind auch heute klar die beiden Gassen- von den zwei Hinterhäusern zu unterscheiden. An der Westfassade zum Münsterchor – einer ehemaligen Brandmauersituation – hat sich dieses städtebauliche Muster allerdings verwischt. Bauuntersuchungen haben indessen gezeigt, dass sich auch hier zwischen Vorder- und dem Hinterhaus einst ein Hof befunden haben muss, der im Lauf der Zeit zunehmend zugebaut wurde. Im Gegensatz zur Junkerngasse 63, wo Hinter- und Vorderhaus eine Adresse bilden, entwickelten sich die beiden Kopfbauten Münstergasse 1 und 3 zu zwei getrennten Einheiten mit je einem eigenen Treppenhaus.

Im Jahr 1913 gelangte das gesamte Ensemble in den Besitz des Kantons Bern, der hier Büros für die Zentralverwaltung einrichtete, später waren die Von-Muralt-Häuser Sitz der kantonalen Steuerverwaltung. In diese Zeit fällt die Zusammenlegung der bisher getrennten Liegenschaften.

Die für die Verwaltung zunehmend ungünstigen Raumverhältnisse und die neuere Politik des Kantons, Verwaltungseinheiten zusammenzufassen und die sich in seinem Besitz befindenden Altstadtliegenschaften wieder Wohnzwecken zuzuführen, ermöglichte schliesslich den Verkauf der Gebäudegruppe. Bei der Evaluation der Käuferschaft standen nicht nur finanzielle Kriterien im Vordergrund, es sollten auch Interessenten gefunden werden, die sich des historischen Werts der Objekte bewusst waren. 2006 gingen die Häuser an drei Parteien über, welche die in den Nutzungsvorschriften für die Untere Altstadt vorgesehene primäre Wohnnutzung erfüllten. Die Umbauarbeiten für Münstergasse 1–3 fanden von 2006 bis 2007, jene für Junkerngasse 63 von 2007 bis 2009 statt.

Münstergasse 3

Das südwestliche Eckgebäude mit seiner auffälligen Terrasse über der Münsterplattform wurde in ein grosszügiges Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung umgebaut (Architekt: Büro B, Robert Braissant, Bern). Denkmalpflegerische Fragestellungen ergaben sich primär aus der Platzierung der Küche und der Wiederherstellung des in den 1970er-Jahren abgebrochenen Kellervorbaus über der südseitigen Gartenterrasse. Der Wunsch der Bauherrschaft nach einer grosszügigen Wohnküche führte zur Umwandlung des Südsalons im ersten Obergeschoss. Die Denkmalpflege hat dieser konzeptuellen Umdeutung schliesslich zugestimmt, da die ganze Küchenzeile im Bereich einer neuzeitlich ersetzten Schrankanlage entlang der östlichen Brandmauer untergebracht und so die noch erhaltenen, wertvollen Vertäferungen der drei übrigen Raumwände erhalten werden konnten. Erhalten und teilweise rekonstruiert wurden der durch Grösse und Ausstattung beeindruckende Salon im zweiten Obergeschoss und der ungewöhnliche klassizistische oktogonale Raum auf derselben Etage. Aufwändig gestalteten sich insbesondere die Befreiung der verschiedenen, reich profilierten Täfer von Farbschichten, die Entfernung der Styroporplatten von der Saaldecke und die Wiederherstellung der unter neueren Schichten in verschiedenen Räumen wieder gefundenen Parkettböden.

Die gelungene Renovation der Liegenschaft und die Rückführung in eine Wohnnutzung machen das Gebäude wieder zu einem lebendigen Teil der Altstadt. Die Innenräume wurden mit Sorgfalt wiederhergestellt und die Haustechnik auf den heutigen Stand gebracht. Nicht zum ersten Mal als schwierig erwies sich dabei die Umsetzung eines zeitgenössischen Anspruchs an die Küche. Die «Wohnküche», in der nicht nur gekocht, sondern auch Gäste empfangen und bewirtet werden, ist ein neues Konzept und lässt sich auf herrschaftliche Raumstrukturen des 18. Jahrhunderts nur übertragen, wenn eigentliche Wohnräume oder Salons zweckentfremdet werden.

Münstergasse 1

Als besonders geglückt sind die Sanierungs- und Umbauarbeiten der Liegenschaften Münstergasse 1 und Junkerngasse 63 zu werten (Architekt: André Born mit Philipp Castellan und Simon Vögeli, Bern). Schon früh zeigte sich, dass das Eckhaus Münstergasse 1 durch seine Raumdisposition kaum in Etagenwohnungen zu unterteilen war, ohne dass die wertvolle Substanz und der Raumeindruck zerstört würden. Der Grundriss besteht aus einer Aneinanderreihung von Räumen, worunter einer von der Treppe eingenommen wird. Das Unterbringen von Küchen und Sanitärräumen war dabei kaum zu bewerkstelligen, zumal alle Zimmer über eine hochwertige Ausstattung verfügen. In dieser Situation setzte sich die Denkmalpflege ausnahmsweise bei der Baubewilligungsbehörde dafür ein, den Wohnanteil zu Lasten der angrenzenden Liegenschaft Junkerngasse 63 um ein Geschoss zu verringern. Bis zum zweiten Obergeschoss stand an der Münstergasse 1 folglich eine Praxisnutzung im Vordergrund, das dritte Geschoss sollte mit dem Dachraum zusammengelegt werden und eine eigenständige Wohneinheit bilden. Damit war der Weg frei für eine Sanierung im Sinne des Bestands.

Ecksalon Münstergasse 1
Ecksalon im 2. Obergeschoss von Münstergasse 1 mit rekonstruiertem Versailles-Parkett. Bild: Dominique Uldry, 2007

Dieser zeichnete sich im Innern durch vollständig erhaltene Ausstattungen aus der Mitte des 18. Jahrhunderts aus. Freilich zeigte sich das Gebäude nach dem Auszug der Steuerbehörde in einem wenig repräsentativen Zustand. Der detektivischen Arbeit der Architekten ist es zu verdanken, dass auseinandergerissene Ausstattungen wieder zusammengefügt und im Depot der Denkmalpflege vier passgenaue Kachelöfen gefunden wurden, die heute das Interieur vervollständigen. Daneben wurden Türfallen, Fischbänder oder Fensterstangen ergänzt oder rekonstruiert. Der ausserordentliche Parkettboden im Eckraum des zweiten Obergeschosses war jedoch nicht zu retten. Die zweifarbigen rhomboiden Versailles-Tafeln in Eiche und Fichte wurden daher fachgerecht nach Vorlage rekonstruiert.

Trotz reicher Ausstattung und Farbfassung wirken die Räume leicht und elegant – sie vermitteln heute wieder ein Beispiel für die Wohnkultur des Alten Bern.

Junkerngasse 63

Eine ganz besondere Leistung stellt der Umbau der Junkerngasse 63 dar. Mit einem eigenständigen Vorder- und Hinterhaus entspricht die Typologie der klassischen Berner Altstadtbebauung. Ein Hof trennt die zwei Bauten und nimmt gleichzeitig den noch aus der Mitte des 16. Jahrhunderts stammenden Treppenturm auf. Trotz dieser scheinbar klaren Verhältnisse ist die Baugeschichte äusserst komplex. Die Untersuchungen der Bauforschung lassen darauf schliessen, dass das südwärts gelegene Hinterhaus ursprünglich eher gesellschaftlichen oder repräsentativen Zwecken vorbehalten und nicht ständig bewohnt war, während das Vorderhaus zur Junkerngasse wohl die eigentlichen Wohnräume aufnahm. Unter der frühbarocken Felderdecke im südseitigen Salon des Erdgeschosses kam eine aufwändig profilierte und auf Sicht gearbeitete Balkendecke zum Vorschein, welche die gesamte Gebäudegrundfläche überspannt. Demzufolge muss hier ein Saal von der Grösse des ganzen Hinterhauses existiert haben. Das Vorderhaus hingegen entstand gemäss dendrochronologischen Ergebnissen Mitte 16. Jahrhundert aus zwei schmaleren Liegenschaften und wurde mit einer neuen Fassade versehen.

Im Lauf der zweijährigen Bauzeit wurde der ganze Komplex der Wohnnutzung zugeführt, wobei insgesamt vier Einheiten entstanden. Dabei waren nicht nur Fragen der Erschliessung und Einsehbarkeit zu berücksichtigen. Grosse Herausforderungen stellten auch die Auflagen der Gebäudeversicherung (Feuerpolizei), die Behebung der teilweise gravierenden statischen Mängel sowie die möglichst substanzschonende Führung von Sanitär-, Heiz- und Elektroerschliessungen dar. Die eigentliche Leistung des Architekten liegt indessen in der akribischen Auseinandersetzung mit der komplexen historischen Substanz, der Detailtreue bei der Ergänzung und Wiederherstellung verlorener oder beschädigter Teile sowie der präzisen Setzung zeitgenössischer Interventionen. Die Gassenzimmer des Vorderhauses wurden im ersten und zweiten Obergeschoss auf ihre letzte erwähnenswerte Ausstattungsphase um 1710 zurückgeführt. Originale Berner Parkettböden kamen unter verschiedenen späteren Belagsschichten zum Vorschein, wurden ergänzt und restauriert.

Da der grosse Dachraum ebenfalls für Wohnzwecke genutzt werden sollte, war die unzureichende Belichtung zu verbessern. Die Denkmalpflege stimmte dem Vorschlag des Architekten zu, die zwei zeitgenössischen gassenseitigen Gauben zu ersetzen. Die drei neuen, sehr schlanken und bauhistorisch korrekt ausgeführten Lukarnen nehmen Bezug auf die Fassade und verweisen durch ihre Gruppierung auf die Geschichte des Hauses, das sich auf zwei ungleichen Parzellen entwickelt hat. Zusätzliche Glasziegelfelder sorgen für eine komfortable, in der äusseren Erscheinung jedoch diskrete Belichtungssituation. Nicht weniger Sorgfalt wurde der Wiederherstellung des Treppenturms gewidmet. Stufen und Sockelpartien wurden vom Kunststeinüberzug der 1940er-Jahre befreit, die Sandsteintritte mit Kalktrass in bauzeitlicher Profilierung ergänzt, die Wände von späteren Putzschichten gereinigt und die originale Malerei freigelegt oder nach Befund überfasst.

Eindeutig repräsentativeren Zwecken diente das um eine Etage niedrigere Süd- oder Hinterhaus. Dieses weist über die drei Vollgeschosse gegen Süden je einen grossen, annähernd quadratischen Salon auf, der nach Norden um ein kleineres Kabinett ergänzt und zum Hof hin um eine hölzerne Laubenschicht erweitert wird. Besonderes Interesse kam den beiden Südsalons des Erd- und ersten Obergeschosses zu. Wie beim Vorderhaus stammt auch hier die Ausstattung weitgehend aus dem frühen 18. Jahrhundert, zeigt sich jedoch ungleich reicher und aufwändiger. Im Erdgeschoss befindet sich im Hauptsalon ein schönes Pilastertäfer mit hohen, von Halbrundbogen abgeschlossenen Feldern. Fehlende Paneele wurden im angrenzenden Kabinett gefunden und konnten dank noch vorhandener originaler Nummerierung zugeordnet und im Salon wieder eingebaut werden.

Der gleich dimensionierte Salon im ersten Obergeschoss weist eine einfachere Täferung auf, die ebenfalls nach Befund in helleren Grautönen neu überfasst wurde. Die klassizistischen, später eingebauten dunklen Eichentüren wirkten hier störend. Glücklicherweise war nachzuweisen, dass die beiden fehlenden bauzeitlichen Türflügel im Salon genau der Tür zum Kabinett entsprochen haben müssen, so dass sie nach dieser Vorlage rekonstruiert, mit passenden (symmetrischen) Schlössern ergänzt und die Raumausstattung komplettiert werden konnten.

Salon 1. OG
Salon Südseite im 1. Obergeschoss von Junkerngasse 63 mit Cheminée aus dem 19. Jahrhundert und Trumeauspiegel. Bild: Dominique Uldry, 2008

Von vielerlei Einbauten verstellt präsentierte sich der Innenhof. Klar zu erkennen waren einzig der halbkreisförmige Treppenturm mit Spindeltreppe, die Südfassade des Vorderhauses und die hölzerne Laubenkonstruktion vor der Nordfassade des Hinterhauses. Auszumachen waren weiter ein offensichtlich späterer Abortturm (um 1880) über dem Eh-Graben, der das Treppenhaus beeinträchtigte, sowie eine zweite Hofgalerie entlang der östlichen Brandmauer zur Nachbarliegenschaft. Letztere gab Rätsel auf, da ihre äusserst kleinteiligen Innenraumstrukturen auf verschiedensten Ebenen angeordnet und keiner klaren Funktion zuzuweisen waren. Ergebnisse der Bauforschung legten den Schluss nahe, dass dieser Gebäudeteil mehrmals aus älteren Teilen neu zusammengefügt wurde und seine letzte Gestalt wohl gegen Ende des 19. oder zu Beginn des 20. Jahrhunderts erhalten hat.

Neben dem Anliegen, die unbefriedigende räumliche Situation zu klären, führten Nutzungsbedürfnisse zu zwei wichtigen Eingriffen: Einer betrifft die Aborte, die durch einen Liftturm ersetzt wurden, der mit seiner ausgeklügelten Geometrie die Öffnung der zugemauerten Originalfenster des Treppenturms ermöglichte. In seinem Volumen auf ein absolutes Minimum reduziert und rundum mit einer schuppenartigen Metallverschindelung versehen, passt sich dieses Element trotz unverkennbar zeitgenössischer Gestaltung unaufdringlich und selbstverständlich in die historische Hofsituation ein. Der zweite bedeutende Eingriff bestand aus der Neukonzeption der östlichen Hofgalerie. Hier waren eine direkte Verbindung zwischen Vorder- und Hinterhaus zu gewährleisten und gewisse Infrastrukturen unterzubringen. Recherchen des Architekten führten zu einer Lösung, die schliesslich von der Denkmalpflege unterstützt wurde. Über einem offenen Erdgeschoss liegt nun die hohe Verbindungszone, deren Vollverglasung sich hinter einem Filter aus übereck gestellten vertikalen Vierkantstäben befindet; dabei handelt es sich um ein Motiv, das sich aus der Architektur traditioneller Ökonomiegebäude ableitet, hier jedoch zeitgemäss umgesetzt und interpretiert wird. Getragen wird der moderne, von einem mit Blech gedeckten Pultdach abgeschlossene Holzbau von einer einzelnen, in der Mitte gebauchten Stütze. Farblich im gleichen kühlen Grau gehalten wie die historischen Holzpartien und kontrastierend zum weissen Kalkputz der Wände stellt die neue Hofgalerie ein kleines Meisterwerk sensiblen Weiterbauens dar.

Innenhof Junkerngasse 63
Innenhof im Haus Junkerngasse 63 mit neuer Hofgalerie und Lifteinbau
Innenhof mit Lift
Bilder: Dominique Uldry, 2008

Gassen- und Gartenfassaden – die einzigen vom öffentlichen Raum gut einsehbaren Bereiche – wurden ebenfalls restauriert. Dabei sind vor allem die Fenster zu erwähnen, die in der stilistisch jeweils passenden Profilierung und Detaillierung ausgeführt wurden, den heutigen Energienormen trotzdem vollauf genügen. Südseitig wurde die barocke Sprossenteilung wieder eingeführt, was nicht nur das Gesicht des Hauses nach aussen hin aufwertet, sondern einen verblüffenden Effekt auf die innenräumliche Wirkung der wertvollen Salons des Hinterhauses ausübt. Erst mit diesen Fenstern, die mit dem gezogenen Glas den Eindruck noch verstärken, sind die Salons als integrale Raumkunstwerke erfass- und erlebbar. Ebenfalls gut einsehbar und von aufmerksamen Beobachtenden bereits vielfach positiv zur Kenntnis genommen, ist die Wiederherstellung der südseitigen Gartenterrassen. Einfache Geometrien mit Beeten und Kieswegen, schlichten Brunnentrögen, die Reaktivierung des originalen Entwässerungssystems und die Bepflanzung mit traditionellen, einheimischen Gewächsen machen diese Anlage zu einer der schönsten der Berner Altstadt.

 

Renovation, Umbau und Wiederherstellung der Häuser Münstergasse 1 und Junkerngasse 63 sind als beispielhaft zu bezeichnen. Dabei gebührt der Bauherrschaft das Verdienst, die Qualitäten ihrer Liegenschaft wie auch jene ihres Architekten erkannt zu haben. Sie hat dessen Arbeit nicht nur mit grossem materiellem Aufwand, sondern auch mit nahezu grenzenlosem Vertrauen unterstützt und gefördert; stets teilte sie die Begeisterung von Architekt und Denkmalpflege. Dem Architekten und seinem Team gebühren Achtung nicht nur vor dem auf Erfahrung basierenden Sachverstand, sondern vor der Beharrlichkeit der Recherche und der Unnachgiebigkeit in der Suche nach der optimalen Lösung selbst für Detailfragen. Der zeitgenössische Entwurf stand dabei keineswegs hinter der Kenntnis historischen Bauens zurück. Neue Elemente und Bauteile von hoher gestalterischer und konzeptueller Qualität fügen sich mit Fingerspitzengefühl in den wertvollen Bestand. Der Umbau des Hauses Junkerngasse 63 setzt Massstäbe, an denen Sanierungen wertvoller Altstadthäuser zu messen sind.

Denkmalpflegerische Betreuung und Text: Jean-Daniel Gross.

Der hier publizierte Text ist eine gekürzte Fassung der Würdigung, die im Vierjahresbericht 2005-2008 der Denkmalpflege erschienen ist.

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