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Inventarisierung und BauforschungInventarisierungGrundlage der denkmalpflegerischen Tätigkeit ist die Kenntnis über den Denkmälerbestand. Durch die Inventarisierung wird der gesetzliche Auftrag erfüllt, diesen Bestand zu erfassen und zu analysieren. Dadurch wird eine wissenschaftliche Grundlage zur Definition der Baudenkmäler bereitgestellt. In den Inventaren sind abschliessend diejenigen Liegenschaften bezeichnet, die denkmalpflegerisch von Interesse sind. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens nimmt die Denkmalpflege ausschliesslich Stellung zu Gebäuden des Inventars. Durch die Inventare besteht für die Eigentümerschaften Klarheit darüber, ob die Denkmalpflege bei einer Veränderung am Gebäude miteinbezogen werden muss oder nicht. Altstadt Als UNESCO-Welterbe seit 1983 unterliegt die Altstadt von Bern speziellen Bestimmungen. Die Untere Altstadt ist gesamthaft geschützt. Zu ihr existiert kein Inventar. Für die Obere Altstadt besteht ein Inventar, das eine spezielle rechtliche Wirkung hat. Aussenquartiere und Bauinventar Das Bauinventar der Stadt Bern wurde für die Aussenquartiere flächendeckend erarbeitet und durch die Einwohnergemeinde und den Kanton Bern genehmigt (1996). Zusätzlich zum Bauinventar existieren folgende Spezialinventare:
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