|
|
Aussenquartiere und BauinventarBauinventar der Stadt Bern und die AussenquartiereDas aus 13 Bänden bestehende Bauinventar umfasst die Einzelbauten der Aussenquartiere bis zum Baujahr 1960 und die inventarisierten Bauten der Oberen Altstadt (Sonderbestimmungen für die Altstadt). Es kann online konsultiert werden: http://bauinventar.bern.ch Das Inventar ist die wichtigste Arbeitsgrundlage der Denkmalpflege. Es listet abschliessend diejenigen Bauten auf, mit denen sich die Denkmalpflege beschäftigt, und liefert wichtige Grundinformationen für alle, die sich mit einem Bau beschäftigen. Bei Umbau-, Ausbau- oder Renovationsvorhaben im Rahmen des Baugesuchsverfahrens oder bei einfachen Unterhaltsarbeiten steht die Denkmalpflege zur Verfügung, damit Bern weiterhin ein geschätzter Wohn- und Arbeitsort mit hoher Lebensqualität bleibt. «Schützenswerte» und «erhaltenswerte» Bauten des kantonalen Bauinventars Das Inventar enthält ein Objektblatt mit den wichtigsten Angaben zu den architekturhistorisch wertvollen Einzelbauten und deren Einstufung.
Als «erhaltenswert» (ohne Baugruppe oder Ensemble) oder «beachtenswert» eingestufte Liegenschaften sind nicht Gegenstand des kantonalen Bauinventars; sie sind nur auf Gemeindeebene eingestuft. Rechtswirkung des Bauinventars Das Bauinventar bezeichnet aufgrund wissenschaftlicher Kriterien die denkmalpflegerisch wichtigen Gebäude und Anlagen. Der Eintrag im Inventar ist verwaltungsanweisend: Wird ein Baugesuch für eine im Inventar verzeichnete Liegenschaft eingereicht, prüft die Denkmalpflege - neben anderen Abteilungen der Verwaltung das eingereichte Baugesuch hinsichtlich Erhaltung und stellt den Schutz sicher. Das Bauinventar ist nicht eigentümerverbindlich: Eine Liegenschaft, die im Inventar eingetragen ist, ist nicht «geschützt» oder «denkmalgeschützt». Ihre Schutzwürdigkeit wird im Kanton Bern erst im Rahmen des Nutzungsplanverfahrens oder im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens festgelegt. |