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Aussenquartiere und Bauinventar

Bauinventar der Stadt Bern und die Aussenquartiere

Das aus 13 Bänden bestehende Bauinventar umfasst die Einzelbauten der Aussenquartiere bis zum Baujahr 1960 und die inventarisierten Bauten der Oberen Altstadt (Sonderbestimmungen für die Altstadt).

Es kann online konsultiert werden: http://bauinventar.bern.ch
Noch nicht online zur Verfügung steht das Inventar der Oberen Altstadt.

Das Inventar ist die wichtigste Arbeitsgrundlage der Denkmalpflege. Es listet abschliessend diejenigen Bauten auf, mit denen sich die Denkmalpflege beschäftigt, und liefert wichtige Grundinformationen für alle, die sich mit einem Bau beschäftigen. Bei Umbau-, Ausbau- oder Renovationsvorhaben im Rahmen des Baugesuchsverfahrens oder bei einfachen Unterhaltsarbeiten steht die Denkmalpflege zur Verfügung, damit Bern weiterhin ein geschätzter Wohn- und Arbeitsort mit hoher Lebensqualität bleibt.

«Schützenswerte» und «erhaltenswerte» Bauten des kantonalen Bauinventars

Das Inventar enthält ein Objektblatt mit den wichtigsten Angaben zu den architekturhistorisch wertvollen Einzelbauten und deren Einstufung.

  • «Schützenswerte» Baudenkmäler dürfen nicht abgebrochen werden. Innere Bauteile, Raumstrukturen und feste Ausstattungen sind ihrer Bedeutung entsprechend zu erhalten.
  • «Erhaltenswerte» Baudenkmäler, die zusätzlich in einer Gebäudegruppe oder in einem Ensemble von besonderer architektur- und siedlungsgeschichtlicher Bedeutung verzeichnet sind, sind in ihrem äusseren Bestand und in ihren Raumstrukturen zu bewahren. Ein Abbruch ist zulässig, wenn die Erhaltung unverhältnismässig ist. Im Fall eines Neubaus ist das Baudenkmal durch ein gestalterisch ebenbürtiges Objekt zu ersetzen.

Als «erhaltenswert» (ohne Baugruppe oder Ensemble) oder «beachtenswert» eingestufte Liegenschaften sind nicht Gegenstand des kantonalen Bauinventars; sie sind nur auf Gemeindeebene eingestuft.

Rechtswirkung des Bauinventars

Das Bauinventar bezeichnet aufgrund wissenschaftlicher Kriterien die denkmalpflegerisch wichtigen Gebäude und Anlagen.

Der Eintrag im Inventar ist verwaltungsanweisend: Wird ein Baugesuch für eine im Inventar verzeichnete Liegenschaft eingereicht, prüft die Denkmalpflege - neben anderen Abteilungen der Verwaltung das eingereichte Baugesuch hinsichtlich Erhaltung und stellt den Schutz sicher. Das Bauinventar ist nicht eigentümerverbindlich: Eine Liegenschaft, die im Inventar eingetragen ist, ist nicht «geschützt» oder «denkmalgeschützt». Ihre Schutzwürdigkeit wird im Kanton Bern erst im Rahmen des Nutzungsplanverfahrens oder im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens festgelegt.

Denkmalpflege
Junkerngasse 47
Postfach 636
3000 Bern 8

031 321 60 90
031 321 60 99

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00

Nachmittag
Telefonbedienung
und Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Anfahrt:

Bus Nr. 12
Haltestelle Rathaus

Persönlich
Jean-Daniel Gross
Denkmalpfleger, zuständig für Untere Altstadt, von Nydeggbrücke bis Kreuzgasse, und Altenberg
 
Jürg Keller
Fachspezialist, zuständig in der Altstadt für Matte und von Kreuzgasse bis Bahnhof sowie Brückfeld, Felsenau, Engehalbinsel
 
Markus Waber
Fachspezialist, zuständig für Länggasse, Monbijou-Mattenhof, Marzili, Sandrain, Weissenbühl, Fischermätteli und Holligen, ohne Inselbauten
 
Roland Flückiger
Adjunkt/Stv. Denkmalpfleger und Fachspezialist, zuständig für Quartiere rechts der Aare, ohne Altenberg, Inselbauten, Bern-West
 
Marianne Lüthi
Sachbearbeitung / Sekretariat
 
Tanja Stenzl
Archiv und Dokumentation