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Altstadt und UNESCO-WelterbeAltstadt Bern Besondere Sorgfalt wendet die Denkmalpflege der Altstadt von Bern zu. Sie zeigt die über Jahrhunderte dokumentierte bauliche Entwicklung auf der Grundlage des mittelalterlichen Stadtplans, der bis heute seine Gültigkeit bewahrt hat. Die Denkmalpflege begleitet die Weiterentwicklung der Altstadt als Wohn- und Arbeitsraum für Menschen und will vermeiden, dass sie zum Museum oder zur blossen Kulisse degradiert wird. UNESCO-Welterbe Die UNESCO führt gemäss einer internationalen Konvention von 1972 eine Liste der Kultur- und Natur-Objekte, denen im Weltmassstab eine herausragend Bedeutung (valeur exceptionnelle universelle) zukommt. Die Altstadt von Bern ist auf Antrag des Bundes 1983 in die Liste der Weltkulturgüter aufgenommen worden. Sonderschutzbestimmungen Untere Altstadt Die Untere Altstadt ist als ganze geschützt. Sie umfasst das Gebiet von der Matte bis zum Zytglogge. Vgl. Bestimmungen der Bauordnung 03. Sonderbestimmungen Obere Altstadt Die Obere Altstadt umfasst das Gebiet vom Zytglogge bis zur Linie Bollwerk-Hirschengraben; sie enthält inventarisierte Gebäude, die ganz oder teilweise den Vorschriften der unteren Altstadt unterstehen. Für die übrigen Gebäude bestehen detaillierte Vorschriften. Vgl. Bestimmungen der Bauordnung 03. |