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Baubewilligungs- und Meldeverfahren

Voranfragen

Den Planenden und den Bauherrschaften wird empfohlen, Anliegen, Projekte und Massnahmen frühzeitig mit der Denkmalpflege zu besprechen.

Baubewilligungsverfahren

Im Rahmen bewilligungspflichtiger Baumassnahmen an Baudenkmälern, d.h. an Objekten des Bauinventars, an allen Objekten der Unteren Altstadt sowie an Inventarobjekten der Oberen Altstadt, nimmt die Denkmalpflege Stellung zu den eingereichten Projekten, die das Objekt oder seine Umgebung betreffen.

Die Denkmalpflege hat auch Reklamebegehren zu beurteilen, die Inventarobjekte betreffen.

Die Bau- und Reklamegesuche sind beim Bauinspektorat einzureichen, wo auch die dazu notwendigen Formulare zu beziehen sind:

Bauinspektorat
Bundesgasse 38
3001 Bern

Meldeverfahren

Unterhaltsarbeiten und weitere nicht bewilligungspflichtige Massnahmen am Äusseren wie am Inneren sind beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 3001 Bern, meldepflichtig. Die Denkmalpflege setzt sich in der Folge mit der Bauherrschaft in Verbindung, um die Massnahmen zu besprechen und die Baubegleitung zu koordinieren.

Praxis- und Merkblätter

Es existieren Praxisblätter des Bauinspektorats (Nachweis der baupolizeilichen Bewilligungspraxis) und Merkblätter der Denkmalpflege (inhaltliche Anwendungshilfen) zu den folgenden Themen:

Praxisblatt

Merkblatt

Praxis- und Merkblätter, die nicht als Downloads vorhanden sind, können bei der Denkmalpflege angefordert werden.

Kantonale und städtische Bauvorschriften

Die Arbeit der Denkmalpflege gründet auf folgenden kantonalen Gesetzen und Verordnungen:

sowie auf den folgenden städtischen Richtlinien:

Denkmalpflege
Junkerngasse 47
Postfach 636
3000 Bern 8

031 321 60 90
031 321 60 99

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00

Nachmittag
Telefonbedienung
und Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Anfahrt:

Bus Nr. 12
Haltestelle Rathaus

Persönlich
Jean-Daniel Gross
Denkmalpfleger
 
Roland Flückiger
Adjunkt/Stv. Denkmalpfleger