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Baubewilligungs- und MeldeverfahrenVoranfragenDen Planenden und den Bauherrschaften wird empfohlen, Anliegen, Projekte und Massnahmen frühzeitig mit der Denkmalpflege zu besprechen. BaubewilligungsverfahrenIm Rahmen bewilligungspflichtiger Baumassnahmen an Baudenkmälern, d.h. an Objekten des Bauinventars, an allen Objekten der Unteren Altstadt sowie an Inventarobjekten der Oberen Altstadt, nimmt die Denkmalpflege Stellung zu den eingereichten Projekten, die das Objekt oder seine Umgebung betreffen. Die Denkmalpflege hat auch Reklamebegehren zu beurteilen, die Inventarobjekte betreffen. Die Bau- und Reklamegesuche sind beim Bauinspektorat einzureichen, wo auch die dazu notwendigen Formulare zu beziehen sind: Bauinspektorat MeldeverfahrenUnterhaltsarbeiten und weitere nicht bewilligungspflichtige Massnahmen am Äusseren wie am Inneren sind beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 3001 Bern, meldepflichtig. Die Denkmalpflege setzt sich in der Folge mit der Bauherrschaft in Verbindung, um die Massnahmen zu besprechen und die Baubegleitung zu koordinieren. Praxis- und MerkblätterEs existieren Praxisblätter des Bauinspektorats (Nachweis der baupolizeilichen Bewilligungspraxis) und Merkblätter der Denkmalpflege (inhaltliche Anwendungshilfen) zu den folgenden Themen:
Praxis- und Merkblätter, die nicht als Downloads vorhanden sind, können bei der Denkmalpflege angefordert werden. Kantonale und städtische BauvorschriftenDie Arbeit der Denkmalpflege gründet auf folgenden kantonalen Gesetzen und Verordnungen: sowie auf den folgenden städtischen Richtlinien:
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