Sanierungsbeiträge und Unterschutzstellungen
Sanierungsbeitrag
Bei Mehraufwendungen, die der Bauherrschaft bei Restaurierungsmassnahmen durch denkmalpflegerische Auflagen entstehen, kann ein Sanierungsbeitragsgesuch gestellt werden. Die Denkmalpflege-Kommission der Stadt Bern behandelt die bei der Denkmalpflege eingereichten Gesuche und tagt viermal pro Jahr (März/Juni/September/November).
Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Denkmalpflege Kontakt aufzunehmen und Massnahmen an Liegenschaften, für die ein Sanierungsbeitragsgesuch eingereicht werden soll, in ihrer Ausführungsweise vorgängig, d. h. vor Antragstellung, mit der Denkmalpflege abzusprechen.
Bedingungen für einen Beitrag:
- Vorbesprechung, Begleitung und Abnahme der baulichen Massnahmen
- Erstellung einer Dokumentation entsprechend der Bedeutung des Objekts und der Veränderung
- Einreichung einer Schlussabrechnung
Sanierungsbeitragsformular
Unterschutzstellung
Übersteigt ein Subventionsbeitrag die Höhe von CHF 5'000.00, ist zwischen dem Kantonalen Amt für Kultur und der Eigentümerschaft ein Unterschutzstellungsvertrag mit Veränderungsbeschränkung der Liegenschaft abzuschliessen, die im Grundbuch angemerkt wird. Das Gebäude wird dadurch ins Kantonale Inventar der Kunstaltertümer aufgenommen. Der Vertrag ist kostenlos.
Unterschutzstellungsvertrag