Gewalt in Ehe und Partnerschaft sind auch in der Schweiz ein weit verbreitetes Phänomen. Opfer sind in den meisten Fällen Frauen und Kinder.
Anfang 2000 haben die Gleichstellungsfachstellen von Stadt und Kanton Bern das Berner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt – bip initiiert mit dem Ziel, die Gewalt zu stoppen, die Opfer besser zu schützen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Das bip erarbeitete an einem Runden Tisch Strategien für ein gemeinsames Vorgehen aller involvierten Stellen wie Polizei, Frauenhäuser und Opferhilfestellen. Das Projekt wurde 2003 auf Stadtebene abgeschlossen und die Projektleitung an den Kanton übergeben.
Gewalt im häuslichen Bereich ist heute keine Privatsache mehr, sie wird nicht mehr geduldet. Auf städtischer, kantonaler und auch auf Bundesebene sind Grundlagen für eine konsequente Bekämpfung der Gewalt in Ehe und Partnerschaft geschaffen worden:
- Neue Rechtsgrundlagen: häusliche Gewalt ist Offizialdelikt, d.h. wird von Amtes wegen verfolgt; mehr Schutz für Opfer durch Wegweisung/ Fernhaltung der gewaltausübenden Person; Gewahrsam, Quartierverbot oder Belästigungsverbot, angeordnete Lernprogramme für Täter.
- Klare Interventionsabläufe und Verantwortlichkeiten in Stadt und Kanton, konsequentes Eingreifen der Stadtpolizei
Für Opfer häuslicher Gewalt:
Für gewaltausübende Personen:
Aktuelle Informationen zu Häusliche Gewalt: Claudia Fopp, Tel. 031 633 50 33, claudia.fopp@pom.be.ch/ oder via Internet.
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