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Kulturförderung

Der Gemeinderat wählt:

Über die Gesuchstellung in den einzelnen Sparten orientieren die Merkblätter der verschiedenen Kommissionen:

 

Beiträge:

     

    Kulturaustausch:  Die Stadt Bern bietet Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit,  jeweils für ein halbes Jahr ein Atelier in New York (jährlich) oder Ägypten (ca. jedes 3. Jahr) zu bewohnen, dort zu leben und zu arbeiten. Neu steht jedes 2. Jahr zudem für jeweils 3 Monate ein Atelier im Zentrum von Genua zur Verfügung.  Informationen zu den Ateliers finden Sie unter den Downloads.

    • Preise / Auszeichnungen:

    • Literatur

    • Kunst

    • Soziale Sicherheit für Kulturschaffende:

      Seit 1. Januar 2010 müssen auf Löhnen von Kulturschaffenden in jedem Fall AHV-Beiträge entrichtet werden! Darüber und über die
      AHV- und Steuerpflicht von Kultförderbeiträgen orientieren zwei Merkblätter von Netzwerk Vorsorge Kultur sowie ein Infoblatt des Bundesamts für Kultur. Alle drei Dokumente finden sind unter den Downloads.

      LOGOS:

      Wir verabschieden uns mit einem weinenden und einem lachenden Auge von unserem gut eingeführten Logo KulturStadtBern. Es hat ausgedient und wird zu Gunsten des 'Corporate Design' der gesamten Stadtverwaltung ersetzt. Untenstehend finden Sie die neuen Vorlagen. Die Logos dürfen nur für Projekte verwendet werden, die durch die Abteilung Kulturelles unterstützt wurden. 

       

       

               

               

Kulturförderung
Gerechtigkeitsgasse 79
3011 Bern

031 321 69 88

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag und Freitag:
09.00 - 11.30 und
13.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 17.30
durchgehend

Anfahrt:

Bus Nr. 12
Haltestelle Rathaus

Persönlich
Peter Schranz
Stellvertretender Leiter Abteilung Kulturelles
 
Monika Gerber
Sachbearbeiterin