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Leerwohnungszählung

Zählung der leerstehenden Wohnungen
sowie der leerstehenden Arbeitsräume

Die Statistikdienste führen im Auftrag des Bundesamts für Statistik auch dieses Jahr eine Zählung der leer stehenden Wohnungen in der Stadt Bern durch. Stichtag ist der 1. Juni 2012. Im Zusammenhang mit der Leerwohnungszählung werden in der Stadt Bern mit dem gleichen Stichtag ebenfalls die leer stehenden Arbeitsräume (Geschäfts-, Büro- und Industrielokale) erhoben. Erfasst werden alle Wohnungen und Arbeitsräume, die am 1. Juni leer stehen (auch wenn sie auf einen späteren Zeit­punkt bereits vermietet oder verkauft sind). Die Ergebnisse der Zählung bilden wichtige Grundlagen für die Beurteilung des Baumarkts. 

Als Rechtsgrundlage für die Leerwohnungszählung gelten das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 sowie die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993. Die Zählung der leer stehenden Arbeitsräume stützt sich auf die Verordnung über die Statistik in der Stadt Bern vom 6. Dezember 2000. 

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie -verwaltungen sind gebeten leer stehende Objekte, die den Definitionen entsprechen, den Statistikdiensten zu melden (Tel. 031/321 75 31 oder E-Mail statistikdienste@bern.ch). Sie erhalten dann die entsprechenden Formulare zum Ausfüllen. Wenn Sie eine elektronische Variante bevorzugen, finden Sie die auszufüllenden Tabellen unten. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.

Elektronische Formulare:
Leer stehende Wohnungen XLS 73 KB
Leer stehende Arbeitsräume XLS 73 KB

 

Statistikdienste
Junkerngasse 47
Postfach
3000 Bern 8

031 321 75 31
031 321 75 39

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:
09.00 - 11.00 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr

Anfahrt:

Bus Nr. 12
Haltestelle Rathaus