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Stadtplanung
| Das Stadtplanungsamt ist die Ansprechstelle für alle Fragen zur baulichen und räumlichen Entwicklung und Gestaltung der Stadt. Es erarbeitet die planerischen Grundlagen für den Gemeinderat. |
Planen und Koordinieren sind Kernaufgaben der Stadtplanung. Die Nutzungsansprüche an den städtischen Boden sind vielfältig und oft auch widersprüchlich. Sie können nicht alle zur gleichen Zeit und am gleichen Ort befriedigt werden. Das Stadtplanungsamt koordiniert die verschiedenen Nutzungsansprüche. Es formuliert Ziele für die räumliche Entwicklung der Stadt, erarbeitet die entsprechenden Planungen und schlägt Massnahmen zur Umsetzung vor.
Informationen zu Planungs- und Bauvorhaben
Mitwirkungen und öffentliche Auflagen
Räumliche Stadtentwicklung
Weitere kommunale Konzepte und Richtplanungen
Quartierplanungen
Grundeigentümerverbindliche Planungsgeschäfte
Wettbewerbsvorbereitungen und -begleitungen
Begleitung Regionale und Kantonale Konzepte und Richtplanungen
Realisierungsbegleitung
Planungsvorgaben
Baubewilligungsverfahren
Arbeiten im öffentlichen Strassenraum
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Beratung - Unterstützung - Auskünfte
Im Stadtplanungsamt sind verschiedene Fach- und Dienstleistungsstellen angesiedelt. Sie betreuen Themen wie Gestaltung im öffentlichen Raum (GÖR), Sicherheit im öffentlichen Raum (SiÖR), Quartierberatungen, der Nachführung der Bau- und Bodendatei sowie der Nachführung der Baulinien.
Weitere Aufgaben:
- Stellungnahmen zu Bauvorhaben und prüfen von Baugesuchen und -voranfragen auf ihre Übereinstimmung mit den planerischen Absichten der Stadt
- Wettbewerbsvorbereitung und Realisierungsbegleitung
- Behandlung und Beantwortung parlamentarischer Vorstösse zur Stadtplanung
- Öffentlichkeitsarbeit zu Themen der Stadtplanung sowie Mitwirkungen zu Bau- und Planungsprojekten
- Ausbildung und Betreuung von Studierenden und Lehrlingen in Zusammenarbeit mit Universitäten und Schulen
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Koordination raumplanerisch relevanter Bedürfnisse
- Mit Konzepten, Sach- und Richtplänen werden die Ziele für die räumliche Entwicklung von grösseren Gebieten, Quartieren oder der gesamten Stadt aufeinander abgestimmt.
- In der baurechtlichen Grundordnung werden die allgemeingültigen Planungs- und Bauvorschriften definiert. Die baurechtliche Grundordnung besteht aus:
- Mit Überbauungsordnungen wird detailliert geregelt, wie ein Areal bebaut und gestaltet werden kann. Sie sind im Unterschied zu Konzepten, Sach- und Richtplänen für die Grundeigentümer verbindlich und ergänzen die baurechtliche Grundordnung.
- Mit Betriebs- und Gestaltungskonzepten werden bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes, gemeinsam mit der Verkehrsplanung und weiteren Abteilungen der Stadt, attraktive und für die verschiedenen Anforderungen ausgewogene Lösungen erarbeitet.
- In der Zusammenarbeit und Koordination mit Quartierorganisationen, Nachbargemeinden, der Region, dem Kanton und dem Bund werden möglichst breit abgestützte Lösungen entwickelt.
- In der Begleitung während der Realisierungsphase werden, zur Erreichung der Planungsziele und der damit verbundenen Bestimmungen, die Ausführungen bis zum Schluss begleitet.
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Broschüre Bauliche Verdichtung
Bauliche Verdichtung
Beispiele aus der Praxis
Die Stadt Bern will Eigentümer unterstützen, neuen attraktiven Wohnraum zu schaffen. Zu diesem Zweck gibt es neu eine Broschüre, welche zum Preis von 20.00 CHF beim Stadtplanungsamt Bern bezogen werden kann.
Die Broschüre richtet sich an Architekten, Raumplaner, Eigentümerinnen und Eigentümer grösserer Grundstücke, Genossenschaften sowie instituelle Anleger.
Bezugsadresse: Stadtplanung Zieglerstrasse 62 Postfach 3001 Bern
T 031 321 70 10 F 031 321 70 30
stadtplanungsamt@bern.ch
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Bauliche Verdichtung in Bern
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Gratis erhältlich: Werkschau 1994-2004
Stadtplanung Bern - Werkschau 1994-2004
Wenn Sie an Stadtplanung in Bern interessiert sind, empfehlen wir Ihnen die reich bebilderte «Werkschau 1994-2004 / Strategien für eine lebenswerte Stadt». Sie gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die damaligen Projekte und Arbeiten des Stadtplanungsamts.
Sie haben die Möglichkeit, das Buch bei uns am Schalter gratis zu beziehen (Wie und Wo: siehe rote Spalte rechts) oder einfach per Mail stadtplanungsamt@bern.ch zu bestellen. Porto und Verpackung wird, wie allgemein üblich, bei Versand verrechnet.
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Stadtplanung
Zieglerstrasse 62
Postfach
3001
Bern
031 321 70 10
031 321 70 30
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 – 12.00 und
14.00 – 17.00 Uhr
(Freitag bis 16.00 Uhr)
Anfahrt:
Linie 3, 10
Haltestelle Eigerplatz
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