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Stimmregister (Abstimmungen)Aktuelle Information
Die vom Bundesrat festgesetzten Abstimmungsdaten gelten ebenfalls für allfällige kantonale oder Gemeindevorlagen.
Geschäftsdatenbank des Stadtrats
Abstimmungen finden in der Regel 4 Mal jährlich statt. Obligatorisch muss über folgende städtische Vorlagen abgestimmt werden: Produktegruppenbudget und Steuerfuss, Änderungen der Gemeindeordnung und des Reglements über die Politischen Rechte, die baurechtliche Grundordnung, Ausgaben von mehr als 7 Mio. Franken, das Reglement über die Boden- und Wohnbaupolitik, den Beitritt zu einem Gemeindeverband, Initiativen. Fakultativ kann über Reglemente, ausserordentliche Gemeindesteuern und Ausgaben von Mit einer Initiative kann der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Reglementen oder Beschlüssen verlangt werden, die in der Zuständigkeit der Stimmberechtigen oder des Stadtrats liegen. Dazu müssen innert 6 Monaten 5'000 Stimmberechtigte die Initiative unterzeichnen. Bei eidgenössischen, kantonalen und städtischen Urnengängen kann brieflich oder persönlich in Urnenlokalen abgestimmt werden. Die Urnenlokale der Stadt Bern finden Sie auch auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises. Die Stimmberechtigten erhalten Unterlagen und Stimmrechtsausweis rechtzeitig per Post. Für Fragen steht das Stimmregister, Erlacherhof, Junkerngasse 47, 3000 Bern 8, Tel. 031 321 53 31, oder stimmregister@bern.ch zur Verfügung.
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