ACHTUNG: Das Behördensekretariat (ohne Revisorat) ist umgezogen!
Neuer Standort: Waisenhausplatz 14, 3011 Bern
Das Behördensekretariat
Das Behördensekretariat ist der professionelle Teil der Erwachsenen- und Kindesschutzkommission. Die Behördensekretärin oder der Behördensekretär und ihr/sein Team bereiten die Entscheide für die Kommission vor und eröffnen sie. Sie sind für die Aufnahme der vormundschaftlichen Inventare und die Verwahrung der Wertschriften der Klientinnen und Klienten zuständig. Sie revidieren die Berichte und Rechnungen der mandatstragenden Personen. Sie verfügen die Alimentenbevorschussung und vollziehen die Kindesvermögenskontrolle. Sie instruieren die Verfahren und vertreten die Kommission in Prozessen und Verwaltungsverfahren.
Die Erwachsenen- und Kindesschutzkommission (EKSK)
Die EKSK setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen, wobei die Direktorin oder der Direktor der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie als Präsidentin oder Präsident fungiert. Die EKSK trifft sich jede Woche zu einer Sitzung und behandelt im Jahr an die 3'000 Geschäfte.
Die EKSK ist die ordentliche Vormundschaftsbehörde der Stadt Bern. Sie entscheidet selbständig, umfassend und eigenverantwortlich über die gesamte Vormundschaftspflege (Erwachsenenschutz) und den zivilrechtlichen Kindesschutz, inklusive die Alimentenbevorschussung, und die vom übergeordneten Recht der Gemeinde zugewiesenen Aufgaben im Bereich Erbrecht / Nachlasssicherung.
Die EKSK untersteht der Aufsicht des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland. Diese Stelle ist auch Beschwerdeinstanz.
Die Vormundschaftspflege im engeren Sinn umfasst die Abklärung, Anordnung, Begleitung und Kontrolle von vormundschaftlichen Hilfestellungen für erwachsene natürliche Personen und für juristische Personen.
Im weiteren Sinne bedeutet Vormundschaftspflege auch Abklärung, Begleitung und Kontrolle von Kindesschutzmassnahmen. Die Abklärungen sämtlicher Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Jugendliche erfolgen im Auftrag der EKSK durch den Sozialdienst (Beratungsstellen) des Jugendamtes. Die von der EKSK errichteten kindesschutzrechtlichen Massnahmen werden dann von den Mandatstragenden des Mandat Centers geführt.