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Erbschaftsamt
Dem Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz gehört auch das Erbschaftsamt an. Es bearbeitet alle Erbschafts- und Nachlassaufgaben von Verstorbenen, die zum Zeitpunkt des Todes in der Stadt Bern schriftenpolizeilich gemeldet waren.
Das Erbschaftsamt hat die Aufgabengebiete auf den Siegelungsdienst, den Testamentsdienst und den Erbschaftsdienst verteilt. Im Todesfall werden die Hinterbliebenen von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Siegelungsdienstes kontaktiert. In die Kompetenz des Erbschaftsamtes fällt auch die Eröffnung von Testamenten; zudem kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Bern beim Testamentsdienst ihr / sein Testament hinterlegen. Das Erbschaftsamt sichert auch Nachlässe und vertritt minderjährige, urteilsunfähige und unbekannt abwesende Erben.
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Erbschaftsamt
Schwanengasse 10
Postfach 300
3000
Bern 7
031 321 63 20
031 321 75 00
Öffnungszeiten:
Schalteröffnungszeiten
Testamentsdienst:
Montag bis Donnerstag
10.00 - 11.30 und
14.00 - 16.30 Uhr
Freitag
10.00 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr
Sprechstunde Siegelungsdienst:
Montag bis Freitag
08.00 - 09.30 Uhr
(nach Vereinbarung auch ausserhalb dieser Öffnungszeiten)
Telefonische Erreichbarkeit
Erbschaftsdienst/Testamentsdienst:
Montag bis Donnerstag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.30 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr
Anfahrt:
Linien 3,6,7,8,9,10,11,17,19
bis Haltestelle Hirschengraben
oder 5 Gehminuten ab Bahnhof, beim Fachgeschäft Spielkiste, gegenüber des Kinos Rex
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