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Fachstelle Häusliche GewaltWir sprechen von häuslicher Gewalt, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen. Wie kann diese Gewalt aussehen?
Offizialdelikt Seit dem 1. April 2004 gilt häusliche Gewalt als Offizialdelikt, d.h. die meisten Straftaten im häuslichen Umfeld werden von Amtes wegen verfolgt. Sobald der Polizei Fälle von häuslicher Gewalt bekannt werden, greift sie sofort ein. Ihre Aufgabe ist es, häusliche Gewalt zu stoppen, die Opfer zu schützen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Diese Aufgabe – vor allem im Opferschutz – kann die Polizei nicht allein erbringen. Sie ist auf die Mitarbeit von Fach- und Opferhilfestellen angewiesen. Fachstelle Häusliche Gewalt Das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz führt seit 2004 die Fachstelle Häusliche Gewalt. Die Beratung bei häuslicher Gewalt verlangt ein spezielles Fachwissen. Dieses Fachwissen können wir Ihnen als direkt oder indirekt Betroffene zur Verfügung stellen. Wir bieten Ihnen
Sind Sie ein Opfer von häuslicher Gewalt? Sind Sie Zeuge/Mitbetroffene eines Vorfalls von häuslicher Gewalt? Dann melden Sie sich: Telefonnummer 031 321 63 02 Weitere Informationen und Dokumente zum Thema “Häusliche Gewalt” finden Sie unter www.pom.be.ch / Stichwort „Häusliche Gewalt“ oder www.verbrechenspraevention.ch. Dort finden Sie die Broschüre „Stopp Häusliche Gewalt“ in verschiedenen Sprachen als PDF-Dokument. |