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Planungen und Baubewilligungen

Die lärmempfindlichen Räume kommen auf der strassenabgewandten Seite zu liegen Bei Planungen wie bei Baubewilligungsverfahren gilt es, die Anforderungen an den Umweltschutz frühzeitig einzubringen, damit nach Bauvollendung keine Nachbesserungen notwendig werden. Man spricht daher vom Vorsorgeprinzip.

Bei städtischen Planungen (Überbauungsordnungen, Quartierplanungen, Verkehrsplanungen) sorgt die Fachstelle Bau und Lärm dafür, dass Konfliktpunkte betreffend Lärmschutz und Luftreinhaltung frühzeitig erkannt werden und die Bevölkerung auf längere Frist vor übermässigen Immissionen geschützt wird.

Die Baubewilligungsverfahren (Baugesuchsverfahren, Anlagegenehmigungsverfahren) werden vom Bauinspektorat geleitet. Der Antragssteller muss im Gesuch nachweisen, dass die Anforderungen und Vorschriften des Umweltschutzrechts eingehalten werden. Die einzuhaltenden Bestimmungen werden im Baugesuch als Auflagen/ Bedingungen formuliert. Wenn es die Situation erfordert, ist vor Erteilung der Baubewilligung ein Schalldämmnachweis
oder ein Aussenlärmprüfbericht einzureichen.

Nach Abschluss der Arbeiten oder während der Bauphase überprüfen wir stichprobenweise, ob die Auflagen korrekt umgesetzt werden.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung der Luftreinhalte- und Lärmschutzbestimmungen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

In den folgenden Kapiteln wird beschrieben, welche Anforderungen an Lärmschutz, Schallschutz und Luftreinhaltung bei der Beurteilung von Planungen und Baugesuchen gestellt werden.


Durch geeignete Mittel sind schädliche und lästige Luftbelastungen vorsorglich zu reduzieren. Wir prüfen die Gesuche hinsichtlich Einhaltung der Luftreinhalte-Bestimmungen und Umsetzung korrekter Abluftführungen und Kaminhöhen.

Durch geeignete Mittel sind übermässige Lärmbelastungen vorsorglich zu reduzieren. Wir prüfen die Gesuche hinsichtlich Einhaltung der Lärmschutz-Bestimmungen und Umsetzung der erforderlichen Schallschutzmassnahmen
Bau und Lärm
Brunngasse 30
Postfach 124
3000 Bern 7

031 321 63 06
031 321 72 68

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 und
13.30 - 17.00 Uhr
(Freitag bis 16.00 Uhr)

Anfahrt:

Linien 6, 7, 8, 9, 10, 12, 19
Haltestelle Zytglogge