Bei städtischen Planungen (Überbauungsordnungen, Quartierplanungen, Verkehrsplanungen) sorgt die Fachstelle Bau und Lärm dafür, dass Konfliktpunkte betreffend Lärmschutz und Luftreinhaltung frühzeitig erkannt werden und die Bevölkerung auf längere Frist vor übermässigen Immissionen geschützt wird.
Die Baubewilligungsverfahren (Baugesuchsverfahren, Anlagegenehmigungsverfahren) werden vom Bauinspektorat geleitet. Der Antragssteller muss im Gesuch nachweisen, dass die Anforderungen und Vorschriften des Umweltschutzrechts eingehalten werden. Die einzuhaltenden Bestimmungen werden im Baugesuch als Auflagen/ Bedingungen formuliert. Wenn es die Situation erfordert, ist vor Erteilung der Baubewilligung ein Schalldämmnachweis
oder ein Aussenlärmprüfbericht einzureichen.
Nach Abschluss der Arbeiten oder während der Bauphase überprüfen wir stichprobenweise, ob die Auflagen korrekt umgesetzt werden.
Haben Sie Fragen zur Umsetzung der Luftreinhalte- und Lärmschutzbestimmungen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
In den folgenden Kapiteln wird beschrieben, welche Anforderungen an Lärmschutz, Schallschutz und Luftreinhaltung bei der Beurteilung von Planungen und Baugesuchen gestellt werden.