|
|
|
Lärm — Ausprägungen, Ermittlung und Beurteilung
|
 |
Lärm wird gemeinhin als störender Schall definiert. Schall stellt die Ausbreitung von Druckschwankungen in einem Medium dar und ist an sich wertfrei; erst durch eine subjektive Bewertung wird Schall zu Lärm. Der Störungsgrad durch Lärm kann von unwillkommen über unangenehm bis gesundheitsgefährdend reichen. |
Für ein ungeübtes Ohr ist es schwierig zu beurteilen, wie laut ein bestimmtes Geräusch ist. Am besten lassen sich Schallpegel einordnen, indem man sie mit bekannten Grössen vergleicht; hier eine Auswahl mit Richtgrössen.
-
10dB(A): Radiostudio
-
20dB(A): Schlafzimmer
-
30dB(A): sehr ruhiger Garten, Leseraum, Drucker in 2m Abstand
-
40dB(A): ruhiges Wohnquartier (tagsüber)
-
50dB(A): Wohnzimmer
-
60dB(A): Unterhaltung
-
70dB(A): lautes Büro
-
80dB(A): intensiver Verkehrslärm
-
90dB(A): Diskothek
-
100dB(A): Autohupe in 5m Abstand
Die Ermittlung des Schallpegels erfolgt durch Messung oder Berechnung.
Zur Beurteilung der Lärmbelastung wird ein Beurteilungspegel sowie eine Referenzgrösse, der Belastungsgrenzwert, benötigt.
Unsere täglichen Verrichtungen und Bedürfnisse – wie zum Beispiel Mobilität und Freizeitverhalten, Konsumgewohnheiten und Ansprüche an Komfort – verursachen direkt oder indirekt Schall.
|
|
|
|
|
|
Bau und Lärm
Brunngasse 30
Postfach 124
3000 Bern 7
031 321 63 06
031 321 72 68
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 und
13.30 - 17.00 Uhr
(Freitag bis 16.00 Uhr)
Anfahrt:
Linien 6, 7, 8, 9, 10, 12, 19
Haltestelle Zytglogge
|