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Anfragen und Reklamationen
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Anders als für Verkehrsanlagen (Strassenverkehr Eisenbahn- und Fluglärm) besteht für Industrie- und Gewerbeanlagen keine Pflicht zur Führung eines Lärm-Belastungskatasters. Die Vollzugsbehörde wird somit lediglich durch Reklamationen aus der Bevölkerung über störende Immissionen in Kenntnis gesetzt. |
Die Lärmimmissionen durch Industrie- und Gewerbebetriebe sowie durch technische Anlagen werden nach Bedarf überprüft.
Wir nehmen Ihre Reklamation entgegen, wenn:
- Der Ort, wo die Störung auftritt, (Wohnung oder Büro) auf Stadtboden liegt
- Die Lärmquelle bekannt ist oder in einem klar umrissenen Gebiet liegt
- Es sich um technischen Lärm handelt (Industrie- und Gewerbelärm, Einzelanlagen)
Informationen über andere Lärmarten und die zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier. Bei Fragen zu Lärm auf Stadtgebiet können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Meldungen über lufthygienische Belastungen nimmt die Gruppe Luft entgegen.
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Bau und Lärm
Brunngasse 30
Postfach 124
3000 Bern 7
031 321 63 06
031 321 72 68
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 und
13.30 - 17.00 Uhr
(Freitag bis 16.00 Uhr)
Anfahrt:
Linien 6, 7, 8, 9, 10, 12, 19
Haltestelle Zytglogge
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