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Lärmsanierungen an Stadtstrassen

Temporeduktion als Lärmsanierungsmassnahme Den gesetzlichen Grundsätzen entsprechend werden bei der Lärmsanierung in erster Linie Massnahmen an der Quelle durchgeführt. Darunter versteht man unter anderem Verkehrsreduktion, Verkehrsumlagerung und Temporeduktion.

Kann dies nicht realisiert werden, oder können dadurch die Grenzwerte nicht eingehalten werden, wird als nächster Schritt der Lärm bei der Ausbreitung reduziert, zum Beispiel durch Lärmschutzwände. Auf planerischer Ebene können an diesen Stellen lärmunempfindliche Nutzungen wie Büro und Gewerbe angesiedelt werden.

Da im innerstädtischen Bereich der Bau von Lärmschutzwänden häufig nicht möglich ist, kann der erforderliche Schallschutz für bestehende Gebäude oft nur noch durch Schallschutzfenster erreicht werden. Schallschutzfenster werden in der Stadt Bern in der Regel nur bei Häusern entlang dem übergeordneten Strassennetz (Basisnetz) eingebaut. Weitere Information können Sie unserer Broschüre entnehmen.

Lärmbelastungskataster der städtischen Strassen

Grundlage zur Planung von Lärmsanierungsmassnahmen entlang der Stadtstrassen ist der Lärmbelastungskataster. Daraus ist ersichtlich, wie gross die Lärmbelastung bei einer Liegenschaft ist und ob die Belastungsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung eingehalten werden.

Der Lärmbelastungskataster der Stadtstrassen kann auf Voranmeldung bei der Sektion Bau und Lärm eingesehen werden. Im Einzelfall geben wir auch telefonisch Auskunft über die Belastungswerte.

Umsetzung der Lärmsanierungen

Verkehrstechnische und bauliche Massnahmen zur Lärmreduktion werden in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt, dem Tiefbauamt und der Verkehrsplanung der Stadt Bern umgesetzt.

Bei Alarmwertüberschreitungen bei lärmempfindlichen Räumen werden Lärmschutzfenster eingebaut. Die Sanierung erfolgt etappenweise in Sanierungsprojekten entlang den stark lärmbelasteten Achsen; gemäss Lärmschutzverordnung LSV muss die Lärmsanierung im Jahre 2018 abgeschlossen sein. Durchgeführt werden die Sanierungsprojekte durch die Sektion Bau und Lärm, in Zusammenarbeit mit der Hauseigentümerschaft.

Die im Rahmen der Sanierung anfallenden Kosten werden durch die Strasseneigentümerin (Stadt Bern) übernommen. Kosten für bereits realisierte Schallschutzfenster können auch rückwirkend vergütet werden; Voraussetzung ist, dass die Fenster die erforderliche Schalldämmung gemäss Merkblatt einhalten. Die betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer werden zu gegebener Zeit durch uns über die laufenden Sanierungsprojekte informiert.

Bei offenen Fragen können Sie uns anrufen; wir beraten Sie gerne.

Bau und Lärm
Brunngasse 30
Postfach 124
3000 Bern 7

031 321 63 06
031 321 72 68

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 und
13.30 - 17.00 Uhr
(Freitag bis 16.00 Uhr)

Anfahrt:

Linien 6, 7, 8, 9, 10, 12, 19
Haltestelle Zytglogge