Im Rahmen der Feuerungskontrolle werden pro Jahr ca. 6000 Feuerungen kontrolliert. Die Kontrollen werden durch unsere eigenen Mitarbeiter oder durch externe Feuerungskontrolleure (in der Stadt Bern sind dies die Kreiskaminfegermeister) durchgeführt.
Den Kontrolleuren ist der Zugang zu den Anlagen zu gewähren!
Sanierung / Planung einer Heizungsanlage
Bitte beachten Sie:
Änderungen an Heizungsanlagen sind meldepflichtig. Ihr Gesuch muss von uns geprüft und bewilligt werden.
Sollte im Rahmen der Feuerungskontrolle auffallen, dass die Anlage nicht bewilligt worden ist, entstehen Ihnen unnötige Kosten und Umtriebe.
Weiter Informationen finden Sie unter:
www.bern-saniert.ch
www.ewb.ch
www.energieberatung-bern.ch