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Baumschutz

Bäume auf privaten Grundstücken im Gemeindegebiet der Stadt Bern unterstehen dem Baumschutzreglement. Nicht unter das Baumschutzreglement fallen Obstbäume und Bäume im Wald.

Schutzzone A
Alle Bäume im Aaretalschutzgebiet und in der Innenstadt sind ab 30 cm Stammumfang geschützt.

Schutzzone B
Alle Bäume im übrigen Gemeindegebiet sind ab 80 cm Stammumfang geschützt.

Gemessen wird 1 m ab Boden. Bei mehrstämmigen Bäumen muss der Umfang zusammengerechnet werden.

Mit Hilfe des Zonenplans finden Sie heraus, in welcher Schutzzone sich ein bestimmter Baum befindet.

Stirbt ein geschützter Baum ab oder soll er aus anderen Gründen gefällt werden, erfordert dies ein Beseitigungsgesuch, welches bei der Stadtgärtnerei Bern einzureichen ist. Auch das Entfernen von grünen Ästen über 10 cm Durchmesser und der Rückschnitt der Baumkrone um mehr als 30 % der Blattmasse sowie das Entfernen grober Wurzeln ist bewilligungspflichtig. Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt Baumschnitt.

Weitere Bestimmungen zum Baumschutz finden Sie im Baumschutzreglement.

Baumbeseitigung im Baubewilligungsverfahren
Falls Sie im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben einen Baum beseitigen möchten, erhalten Sie die entsprechende Bewilligung im Rahmen dieses Baubewilligungsverfahrens. Sämtliche Unterlagen erhalten Sie beim Bauinspektorat, Telefon 031 321 65 45, oder beim zuständigen Sachbearbeiter des Stadtplanungsamtes, Telefon 031 321 70 16.

Baumschutz bei Baustellen
Jegliche Bau- und Grabarbeiten im Kronenbereich geschützter öffentlicher oder privater Bäume sind der Stadtgärtnerei rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zu melden. Dasselbe gilt für nicht bewilligungspflichtige Bauarbeiten im Bereich von geschützten privaten oder öffentlichen Bäumen. Mit den Bauarbeiten darf erst nach Festlegung der Baumschutzmassnahmen durch die Stadtgärtnerei begonnen werden.

Bitte beachten Sie dazu die Baumnormalien der Stadt Bern.

Grabengesuche bei öffentlichen Bäumen
Bitte nehmen Sie vor der Eingabe des Bau- oder Grabengesuches mit der Stadtgärtnerei Kontakt auf. Die Baumschutzmassnahmen müssen vor Erteilung der Bau- bzw. Grabenbewilligung in den Bewilligungsdokumenten festgelegt werden.

Baumbeschädigung bei öffentlichen Bäumen
Wenn Sie an öffentlichen Bäumen Verletzungen an Wurzeln, Ästen und Stämmen feststellen, nehmen Sie bitte mit der Stadtgärtnerei Kontakt auf. So kann eine fachliche Schadensbegrenzung vorgenommen werden.

Kontakt:
Urs Häusermann, Baumexperte
Telefon 031 350 16 21, E-Mail urs.haeusermann@bern.ch

Betriebe Elfenau
Elfenauweg 94d
3006 Bern

031 321 71 20
031 321 71 35

Anfahrt:

Bus Nr. 19 bis Station Luternauweg