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Öko-Qualitätsverordnung
Seit 2004 erfolgen entsprechende Zahlungen nach der Öko-Qualitätsverordnung des Bundes (ÖQV). Diese schreibt als Grundvoraussetzung für Beitragszahlungen an Landwirtschaftsbetriebe ein genehmigtes Vernetzungsprojekt vor. Darin sind die wesentlichen Absichten bezüglich der ökologischen Entwicklung der Landschaft dargelegt und Zielvorstellungen formuliert. Die Stadt Bern ist Trägerschaft des Vernetzungsprojektes. Sie leistet die notwendigen planerischen Vorarbeiten, stellt die fachliche Beratung der Landwirtschaftsbetriebe sicher, sorgt für die Umsetzung und kontrolliert die Durchführung. Für den Westen von Bern ist seit 2004 ein Vernetzungsprojekt als Pilot in Form eines "Teilrichtplans ökologische Vernetzung" vorhanden (Teilrichtplan Vernetzung Bern West). Mit grossem Erfolg nehmen mittlerweile 35 Landwirtschaftsbetriebe im Berner Westen daran teil. Gemäss Vorgaben der ÖQV ist alle sechs Jahre eine Aktualisierung der Planung vorzunehmen. Ab 2010 soll ein "Teilrichtplan Vernetzung" über das ganze Stadtgebiet in Kraft gesetzt werden. Die entsprechenden Arbeiten der Landwirtinnen und Landwirte leisten einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Vielfalt und zur Steigerung der Lebensqualität in der Stadt Bern.
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