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Arbeitslosigkeit

Wenn Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind, lohnt sich eine rasche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Wenn Sie in der Schweiz angestellt sind, sind Sie obligatorisch bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) gegen Arbeitslosigkeit versichert. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung.

Beim RAV anmelden

Sie müssen sich bis spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) im Kanton Bern anmelden. Damit sichern Sie sich eine lückenlose Arbeitslosenentschädigung. Melden Sie sich aber so früh an wie möglich. Sie werden bereits vom RAV beraten, bevor Sie arbeitslos sind.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Vorgehen und zur Klärung von Fragen finden Sie beim Kanton Bern unter Arbeitslosigkeit.

Weitere Informationen.

Kontakt

Amt für Arbeitslosenversicherung (Kanton)

Amtssekretariat
Lagerhausweg 10 
3018 Bern 
Telefon +41 31 636 70 00

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