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Quellensteuer

Hier finden Sie wichtige Hinweise über die Quellensteuer.

Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug.

Informationen für Arbeitnehmende

Sie arbeiten und wohnen hier, sind aber nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)? In diesem Fall ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, direkt von Ihrem Lohn die Quellensteuer abzuziehen und an die Steuerbehörden weiterzuleiten. Die Quellensteuern beinhalten Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern sowie allfällige Kirchensteuern.

Der Übertritt in das ordentliche Veranlagungsverfahren erfolgt:

  • bei Erwerb der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) oder der schweizerischen Staatsangehörigkeit
  • bei Heirat / eingetragene Partnerschaft mit einer Person mit Schweizer Bürgerrecht oder mit Niederlassungsbewilligung
  • bei Bezug einer vollen IV-Rente

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite der Steuerverwaltung des Kantons Bern.

Informationen für Arbeitgebende

Informationen für Arbeitgebende finden Sie auf der Seite der Steuerverwaltung des Kantons Bern. Die Erfassung der Daten für Ihre quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden erfolgt am einfachsten über BE-Login Quellensteuer.

Telefonische Auskunft: +41 31 633 60 01

Weitere Informationen.

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