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Quellensteuer

Die Einkünfte ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterliegen der Quellensteuer.

Sie arbeiten und wohnen hier, sind aber nicht im Besitz einer fremdenpolizeilichen Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)? In diesem Fall ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, direkt von Ihrem Lohn die Quellensteuer abzuziehen und an die Steuerbehörden weiterzuleiten. Die Quellensteuern beinhalten Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern sowie allfällige Kirchensteuern.

Sie müssen keine Quellensteuern mehr bezahlen, sobald Sie

  • das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung erwerben.
  • mit einer Person verheiratet sind, die das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungsbewilligung besitzt.
  • Grundbesitz erwerben.
  • eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Wer sonst noch Quellensteuern bezahlen muss und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Steuerverwaltung des Kantons Bern.

Weitere Informationen.

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